Was bleibt von 9.000,00 € brutto?
Netto im Monat
5.181,95 €
von 9.000,00 € brutto — 3.818,05 € gehen an Steuern und Sozialversicherung
| Lohnsteuer | −2.212,75 € |
|---|---|
| Solidaritätszuschlag | −61,51 € |
| Krankenversicherung | −508,59 € |
| Pflegeversicherung | −139,50 € |
| Rentenversicherung | −785,85 € |
| Arbeitslosenversicherung | −109,85 € |
| Es bleiben | 5.181,95 € |
Dasselbe Brutto in allen sechs Steuerklassen
Die Steuerklasse ändert nicht, was Sie im Jahr schulden — nur, wie viel davon monatlich einbehalten wird.
| Steuerklasse | Netto im Monat |
|---|---|
| I | 5.181,95 € |
| II | 5.348,87 € |
| III | 5.991,05 € |
| IV | 5.181,95 € |
| V | 4.537,69 € |
| VI | 4.488,08 € |
Was von einer Gehaltserhöhung bleibt
Von 100 € mehr Brutto bleiben an dieser Stelle 53,00 € netto. Das ist der Betrag, mit dem man in einer Gehaltsverhandlung rechnen sollte — nicht mit dem Durchschnitt über das ganze Gehalt.
Den Arbeitgeber kostet diese Stelle mindestens 10.521,59 € im Monat. Mindestens deshalb, weil die Umlagen U1 und U2 in keinem Gesetz stehen, sondern in der Satzung der jeweiligen Krankenkasse — sie sind hier bewusst nicht geschätzt.
Was bei diesem Gehalt besonders ist
Ab diesem Gehalt fällt Solidaritätszuschlag an. Er beginnt nicht mit den vollen 5,5 %, sondern in einer Milderungszone, in der 11,9 % jedes zusätzlichen Euro fällig werden (§ 4 SolZG) — die Grenzbelastung ist dort also kurzzeitig HÖHER als darüber.
Dieses Gehalt liegt über der Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung (5.812,50 € im Monat). Beide Beiträge steigen ab hier nicht weiter — jeder zusätzliche Euro wird nur noch von Lohnsteuer und den übrigen Zweigen erfasst. Das Netto wächst deshalb ab dieser Stelle spürbar schneller.
Auch die Beitragsbemessungsgrenze der Renten- und Arbeitslosenversicherung (8.450 € im Monat) ist überschritten. Damit sind alle vier Sozialversicherungsbeiträge gedeckelt; von jedem weiteren Euro geht nur noch die Steuer ab.
Womit hier gerechnet wurde
Steuerklasse I, Nordrhein-Westfalen, keine Kirchensteuer, 35 Jahre, kinderlos, gesetzlich krankenversichert mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 %. Jede andere Lage — Kinder, Kirchensteuer, ein anderes Bundesland, private Versicherung — verändert das Ergebnis. Der Rechner nimmt all das auf.