Elterngeld
Das Elterngeld ersetzt nach der Geburt einen Teil des wegfallenden Nettoeinkommens. Dieser Rechner ermittelt die Ersatzrate (65–100 %), das Basiselterngeld, Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag sowie das ElterngeldPlus. Als Bemessungsgrundlage nimmt er das Netto aus dem BMF-geprüften Lohnsteuermodell — das amtliche Elterngeld beruht auf einem pauschalierten Netto und kann davon leicht abweichen.
Ihr Elterngeld im Monat
1.280,18 €
Basiselterngeld je vollem Lebensmonat ohne eigenes Einkommen. ElterngeldPlus: 640,09 € monatlich bei doppelter Bezugsdauer.
| Bruttolohn im Monat | 3.000,00 € | |
|---|---|---|
| − ein Zwölftel des Arbeitnehmer-Pauschbetrags | −102,50 € | § 2c Abs. 1 BEEG |
| − Steuern nach Steuerklasse IV | −298,00 € | § 2e BEEG |
| − Sozialabgaben pauschal | −630,00 € | 21 % von 3.000,00 € — § 2f BEEG |
| = Elterngeld-Netto | 1.969,50 € | §§ 2c–2f BEEG |
| Ersatzrate | 65 % | § 2 Abs. 2 BEEG |
| Basiselterngeld | 1.280,18 € | 300,00 € – 1.800,00 € |
| Elterngeld gesamt | 1.280,18 € | je Monat |
- Bemessungsgrundlage ist nicht Ihr tatsächliches Netto, sondern das pauschalierte Elterngeld-Netto (§§ 2c–2f BEEG): der Durchschnitt der zwölf Monate vor der Geburt, ohne Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld. Die Steuern stammen aus dem Programmablaufplan 2026; maßgeblich ist der des Kalenderjahres vor der Geburt.
- ElterngeldPlus zahlt monatlich die Hälfte — auch Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag halbieren sich —, dafür über die doppelte Zahl an Lebensmonaten (§ 4a Abs. 2, § 4 Abs. 3 BEEG). Günstig, wenn Sie während des Bezugs in Teilzeit arbeiten.
Begriffe auf dieser Seite
Jeder Begriff hat eine eigene Seite mit einer Erklärung für Laien, dem fachlichen Detail und einem Rechenbeispiel.
- Einkommensgrenze beim Elterngeld — Über 175.000 Euro zu versteuerndem Einkommen im Vorjahr entfällt der Elterngeldanspruch — bei Paaren zählt die Summe beider Einkommen.
- Elterngeld — Ersetzt nach der Geburt einen Teil des wegfallenden Erwerbseinkommens — 65 bis 100 Prozent des Nettos vor der Geburt.
So wird gerechnet
Bemessungsgrundlage ist ein pauschaliertes Netto
Das BEEG rechnet nicht mit dem echten Netto, sondern mit dem Elterngeld-Netto der §§ 2c bis 2f: Vom Bruttolohn gehen ein Zwölftel des Arbeitnehmer-Pauschbetrags, die Steuern nach dem amtlichen Lohnsteuer-Programm und pauschal 21 % Sozialabgaben ab (9 % Kranken- und Pflege-, 10 % Renten-, 2 % Arbeitslosenversicherung) — ohne Beitragsbemessungsgrenze, ohne Kinderlosenzuschlag, die Kirchensteuer einheitlich mit 8 %. Deshalb weicht die Bemessungsgrundlage von der Lohnabrechnung ab; das ist gesetzlich so gewollt und keine Ungenauigkeit des Rechners. Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld zählen nicht mit.
Die Ersatzrate sinkt mit dem Einkommen
Zwischen 65 % und 100 % — bei niedrigen Einkommen steigt die Rate, bei höheren sinkt sie auf 65 %. Dazu kommen Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag; nach unten und oben greifen Mindest- und Höchstbetrag.
ElterngeldPlus verdoppelt die Dauer, halbiert den Betrag
Wer in Teilzeit arbeitet, kann so länger beziehen. Auch Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag halbieren sich (§ 4a Abs. 2 BEEG). Der Rechner weist beide Varianten aus.
Minijob und Übergangsbereich
Bei einem Minijob wird nichts abgezogen — das Elterngeld-Netto ist der Lohn abzüglich des Pauschbetrags-Zwölftels. Zwischen Geringfügigkeitsgrenze und 2.000 € werden die 21 % nicht vom Lohn, sondern vom niedrigeren Übergangszonenentgelt berechnet (§ 2f Abs. 2 BEEG).
Beispiel: 3.000 € Brutto vor der Geburt, ein Kind, Steuerklasse 4
| Bruttolohn im Monat | 3.000,00 € |
|---|---|
| − ein Zwölftel des Arbeitnehmer-Pauschbetrags (§ 2c) | 102,50 € |
| − Steuern nach Steuerklasse IV (§ 2e) | 298,00 € |
| − Sozialabgaben pauschal 21 % (§ 2f) | 630,00 € |
| = Elterngeld-Netto | 1.969,50 € |
| Ersatzrate (§ 2 Abs. 2 BEEG) | 65 % |
| Basiselterngeld je Monat | 1.280,18 € |
| ElterngeldPlus je Monat | 640,09 € |
Das Elterngeld-Netto liegt unter dem Netto der Lohnabrechnung — die Pauschalen sind etwas höher als die echten Beiträge, und das Pauschbetrags-Zwölftel kommt hinzu. Berücksichtigt werden höchstens 2.770 €; oberhalb davon steigt das Elterngeld nicht weiter.
Was dieser Rechner nicht abbildet
Vollständigkeit vorzutäuschen wäre der teuerste Fehler, den ein Finanzrechner machen kann. Diese Punkte fehlen bewusst — weil sie Angaben brauchen, die hier nicht erhoben werden, oder weil sie sich nicht allgemein belegen lassen:
- Einkommen während des Bezugs mindert das Elterngeld; hier wird der Fall ohne eigenes Einkommen gerechnet.
- Selbständige werden nach dem Gewinn des letzten Wirtschaftsjahres bemessen, nicht nach den zwölf Monaten vor der Geburt.
- Die Einkommensgrenze, ab der der Anspruch entfällt, hängt an der Zusammensetzung des Haushalts.
Diese Rechner gehören dazu
- Brutto/Netto — das echte Netto vor der Geburt — zum Vergleich mit der Bemessungsgrundlage
- Einkommensteuer — Elterngeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG)