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Finanzrechner
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Elterngeld

Das Elterngeld ersetzt nach der Geburt einen Teil des wegfallenden Nettoeinkommens. Dieser Rechner ermittelt die Ersatzrate (65–100 %), das Basiselterngeld, Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag sowie das ElterngeldPlus. Als Bemessungsgrundlage nimmt er das Netto aus dem BMF-geprüften Lohnsteuermodell — das amtliche Elterngeld beruht auf einem pauschalierten Netto und kann davon leicht abweichen.

Ihr Elterngeld im Monat

1.280,18 €

Basiselterngeld je vollem Lebensmonat ohne eigenes Einkommen. ElterngeldPlus: 640,09 € monatlich bei doppelter Bezugsdauer.

Bruttolohn im Monat3.000,00 €
− ein Zwölftel des Arbeitnehmer-Pauschbetrags−102,50 €§ 2c Abs. 1 BEEG
− Steuern nach Steuerklasse IV−298,00 €§ 2e BEEG
− Sozialabgaben pauschal−630,00 €21 % von 3.000,00 € — § 2f BEEG
= Elterngeld-Netto1.969,50 €§§ 2c–2f BEEG
Ersatzrate65 %§ 2 Abs. 2 BEEG
Basiselterngeld1.280,18 €300,00 € – 1.800,00 €
Elterngeld gesamt1.280,18 €je Monat
  • Bemessungsgrundlage ist nicht Ihr tatsächliches Netto, sondern das pauschalierte Elterngeld-Netto (§§ 2c–2f BEEG): der Durchschnitt der zwölf Monate vor der Geburt, ohne Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld. Die Steuern stammen aus dem Programmablaufplan 2026; maßgeblich ist der des Kalenderjahres vor der Geburt.
  • ElterngeldPlus zahlt monatlich die Hälfte — auch Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag halbieren sich —, dafür über die doppelte Zahl an Lebensmonaten (§ 4a Abs. 2, § 4 Abs. 3 BEEG). Günstig, wenn Sie während des Bezugs in Teilzeit arbeiten.

Begriffe auf dieser Seite

Jeder Begriff hat eine eigene Seite mit einer Erklärung für Laien, dem fachlichen Detail und einem Rechenbeispiel.

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So wird gerechnet

Bemessungsgrundlage ist ein pauschaliertes Netto

Das BEEG rechnet nicht mit dem echten Netto, sondern mit dem Elterngeld-Netto der §§ 2c bis 2f: Vom Bruttolohn gehen ein Zwölftel des Arbeitnehmer-Pauschbetrags, die Steuern nach dem amtlichen Lohnsteuer-Programm und pauschal 21 % Sozialabgaben ab (9 % Kranken- und Pflege-, 10 % Renten-, 2 % Arbeitslosenversicherung) — ohne Beitragsbemessungsgrenze, ohne Kinderlosenzuschlag, die Kirchensteuer einheitlich mit 8 %. Deshalb weicht die Bemessungsgrundlage von der Lohnabrechnung ab; das ist gesetzlich so gewollt und keine Ungenauigkeit des Rechners. Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld zählen nicht mit.

Die Ersatzrate sinkt mit dem Einkommen

Zwischen 65 % und 100 % — bei niedrigen Einkommen steigt die Rate, bei höheren sinkt sie auf 65 %. Dazu kommen Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag; nach unten und oben greifen Mindest- und Höchstbetrag.

ElterngeldPlus verdoppelt die Dauer, halbiert den Betrag

Wer in Teilzeit arbeitet, kann so länger beziehen. Auch Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag halbieren sich (§ 4a Abs. 2 BEEG). Der Rechner weist beide Varianten aus.

Minijob und Übergangsbereich

Bei einem Minijob wird nichts abgezogen — das Elterngeld-Netto ist der Lohn abzüglich des Pauschbetrags-Zwölftels. Zwischen Geringfügigkeitsgrenze und 2.000 € werden die 21 % nicht vom Lohn, sondern vom niedrigeren Übergangszonenentgelt berechnet (§ 2f Abs. 2 BEEG).

Beispiel: 3.000 € Brutto vor der Geburt, ein Kind, Steuerklasse 4

Bruttolohn im Monat 3.000,00 €
− ein Zwölftel des Arbeitnehmer-Pauschbetrags (§ 2c) 102,50 €
− Steuern nach Steuerklasse IV (§ 2e) 298,00 €
− Sozialabgaben pauschal 21 % (§ 2f) 630,00 €
= Elterngeld-Netto 1.969,50 €
Ersatzrate (§ 2 Abs. 2 BEEG) 65 %
Basiselterngeld je Monat 1.280,18 €
ElterngeldPlus je Monat 640,09 €

Das Elterngeld-Netto liegt unter dem Netto der Lohnabrechnung — die Pauschalen sind etwas höher als die echten Beiträge, und das Pauschbetrags-Zwölftel kommt hinzu. Berücksichtigt werden höchstens 2.770 €; oberhalb davon steigt das Elterngeld nicht weiter.

Was dieser Rechner nicht abbildet

Vollständigkeit vorzutäuschen wäre der teuerste Fehler, den ein Finanzrechner machen kann. Diese Punkte fehlen bewusst — weil sie Angaben brauchen, die hier nicht erhoben werden, oder weil sie sich nicht allgemein belegen lassen:

  • Einkommen während des Bezugs mindert das Elterngeld; hier wird der Fall ohne eigenes Einkommen gerechnet.
  • Selbständige werden nach dem Gewinn des letzten Wirtschaftsjahres bemessen, nicht nach den zwölf Monaten vor der Geburt.
  • Die Einkommensgrenze, ab der der Anspruch entfällt, hängt an der Zusammensetzung des Haushalts.

Diese Rechner gehören dazu

  • Brutto/Netto — das echte Netto vor der Geburt — zum Vergleich mit der Bemessungsgrundlage
  • Einkommensteuer — Elterngeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG)