Zum Inhalt springen
Finanzrechner
EN

Kirchensteuer — und wie man sie beendet

Die Kirchensteuer ist ein Zuschlag auf die Einkommen- oder Lohnsteuer und wird vom Finanzamt für die Religionsgemeinschaften eingezogen. Sie endet mit der Mitgliedschaft — und die endet nur durch eine ausdrückliche Erklärung gegenüber dem Staat. Diese Seite erklärt, was sie kostet, was der Austritt rechtlich bewirkt, und welche Angaben Sie bei Ihrer Behörde erfragen müssen, weil sie sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden.

Was sie kostet

Acht Prozent in Bayern und Baden-Württemberg, neun Prozent in den übrigen Bundesländern — aber nicht vom Einkommen, sondern von der Steuer. Das ist der Punkt, der oft untergeht: Weil die Einkommensteuer progressiv steigt, steigt die Kirchensteuer überproportional mit.

Die Bemessungsgrundlage folgt § 51a EStG und ist nicht mit der festgesetzten Einkommensteuer identisch: Für Kinder werden dabei stets die Kinderfreibeträge angesetzt, auch wenn in der Einkommensteuer das Kindergeld günstiger war. Bei Kapitalerträgen greift eine eigene Formel, weil die Kirchensteuer die Bemessungsgrundlage der Abgeltungsteuer mindert und beide sich dadurch gegenseitig beeinflussen.

Alle 16 Landessätze liegen im Rechner mit Fundstelle und wörtlichem Beleg — sie sind keine Schätzung. Im Brutto/Netto-Rechner sehen, was die Kirchensteuer in Ihrem Fall ausmacht →

Wie der Austritt funktioniert

Die Steuerpflicht hängt an der Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft, die als Körperschaft des öffentlichen Rechts Steuern erhebt. Sie endet, wenn Sie den Austritt gegenüber der dafür zuständigen staatlichen Stelle erklären — nicht gegenüber der Gemeinde oder dem Pfarramt.

Der Ablauf ist überall gleich aufgebaut:

Drei Angaben nennt diese Seite bewusst nicht

Sie sind Landesrecht und unterscheiden sich je Bundesland. Sechzehn ungeprüfte Zahlen wären hier schlechter als keine — wer nach einer erfundenen Angabe zum falschen Amt geht, verliert einen Tag:

Verbindlich ist ausschließlich die Auskunft der zuständigen Stelle Ihres Wohnorts. Nach diesem Grundsatz arbeitet der ganze Rechner: Was nicht belegt ist, wird benannt und nicht geraten.

Was der Austritt nicht ändert

Weiter

Begriffe auf dieser Seite

Jeder Begriff hat eine eigene Seite mit einer Erklärung für Laien, dem fachlichen Detail und einem Rechenbeispiel.

Alle Begriffe im Finanzlexikon