Besoldung (Bund)
Für Beamtinnen und Beamte, Richter des Bundes sowie Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr (Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit). Wählen Sie Ihren Dienstgrad oder direkt die Besoldungsgruppe — die Beträge stammen unverändert aus den amtlichen Anlagen des Bundesbesoldungsgesetzes. Das ermittelte Brutto lässt sich mit einem Klick im Brutto/Netto-Rechner weiterrechnen.
Ihre Bezüge im Monat
3.619,52 €
Bruttobezüge in A9, Stufe 3 — Grundgehalt und Familienzuschlag nach dem Bundesbesoldungsgesetz.
| Grundgehalt | 3.619,52 € | Anlage IV BBesG |
|---|---|---|
| Bruttobezüge | 3.619,52 € | im Monat |
Netto im Brutto/Netto-Rechner ermitteln →
- Grundgehalt nach Anlage IV BBesG (Bundesbesoldungsordnung A, gültig ab 1. März 2024) und Familienzuschlag nach Anlage V BBesG — amtliche Werte, zeichengenau geprüft.
- Das ist die zuletzt verkündete Tabelle (BGBl. 2023 I Nr. 414). Die Anpassung der Bundesbesoldung für 2025 und 2026 war im September 2026 noch nicht im Bundesgesetzblatt verkündet; bis dahin zahlt der Bund Abschläge darauf. Ihre tatsächlichen Bezüge können deshalb über den hier gezeigten Werten liegen.
- Gilt für Beamte und Richter des Bundes sowie Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit (§ 1 Abs. 1 BBesG). Freiwillig Wehrdienstleistende und Reservisten fallen nicht darunter.
- Nicht enthalten sind Amts-, Struktur- und Stellenzulagen (u. a. Anlage IX BBesG), Auslandsverwendungs- und Erschwerniszuschläge sowie Zulagen einzelner Verwendungen. Landesbeamte richten sich nach dem jeweiligen Landesbesoldungsgesetz und sind hier nicht abgebildet.
Begriffe auf dieser Seite
Jeder Begriff hat eine eigene Seite mit einer Erklärung für Laien, dem fachlichen Detail und einem Rechenbeispiel.
- Besoldungsgruppe — Ordnet ein Amt oder einen Dienstgrad seiner Wertigkeit nach ein und bestimmt damit das Grundgehalt.
- Erfahrungsstufe — Innerhalb einer Besoldungsgruppe steigt das Grundgehalt mit der Dienstzeit in acht Stufen.
So wird gerechnet
Grundgehalt aus der Anlage IV zum BBesG
Die Besoldung des Bundes folgt einer Tabelle: Besoldungsgruppe (A3 bis A16, B) mal Erfahrungsstufe. Die Werte stehen in Anlage IV des Bundesbesoldungsgesetzes und sind hier vollständig hinterlegt — keine Interpolation, keine Schätzung.
Familienzuschlag und die Abzüge
Zum Grundgehalt kommt der Familienzuschlag nach Anlage V. Beamte zahlen keine Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung; dafür tragen sie ihre Krankenversicherung privat, mit Beihilfe des Dienstherrn.
Soldaten der Bundeswehr
Die Dienstgrade sind den Besoldungsgruppen zugeordnet; wer den Dienstgrad wählt, bekommt die Gruppe automatisch. Die Rechtsgrundlage ist dieselbe.
Beispiel: Besoldungsgruppe A9, Erfahrungsstufe 3, keine Kinder
| Grundgehalt (Anlage IV BBesG) | 3.619,52 € |
|---|---|
| Bruttobezüge im Monat | 3.619,52 € |
Ohne Familienzuschlag entspricht das Brutto dem Grundgehalt. Für das Netto ist die private Krankenversicherung entscheidend — sie wird im Brutto/Netto-Rechner mit Beihilfesatz eingegeben.
Was dieser Rechner nicht abbildet
Vollständigkeit vorzutäuschen wäre der teuerste Fehler, den ein Finanzrechner machen kann. Diese Punkte fehlen bewusst — weil sie Angaben brauchen, die hier nicht erhoben werden, oder weil sie sich nicht allgemein belegen lassen:
- Landesbeamte. Jedes Bundesland hat sein eigenes Besoldungsgesetz mit eigenen Tabellen. Sie sind hier NICHT abgebildet — ein geschätzter Wert wäre schlimmer als keiner.
- Zulagen wie Amts-, Stellen- oder Erschwerniszulagen; sie hängen an Verwendung und Einzelfall.
- Anwärterbezüge während der Ausbildung.
Diese Rechner gehören dazu
- Brutto/Netto für Beamte — vom Bruttobezug zum Netto, mit PKV und Beihilfe
- Einkommensteuer — die Jahresrechnung, auch für Beamte