Besoldungsgruppe
Ordnet ein Amt oder einen Dienstgrad seiner Wertigkeit nach ein und bestimmt damit das Grundgehalt.
Einfach erklärt
Beamte, Richter und Soldaten bekommen kein frei verhandeltes Gehalt, sondern eine gesetzlich festgelegte Besoldung. Die Besoldungsgruppe sagt, wie „wertig" das Amt oder der Dienstgrad ist — von A3 (einfacher Dienst) bis A16 (höherer Dienst). Bei der Bundeswehr entspricht zum Beispiel ein Hauptmann der Gruppe A11. Innerhalb der Gruppe steigt das Gehalt mit den Dienstjahren.
Im Detail
§ 20 BBesG bestimmt: Die Ämter der Beamten und Soldaten und ihre Zuordnung zu den Besoldungsgruppen sind in Anlage I geregelt, die Grundgehälter in Anlage IV. Anlage I führt je Besoldungsgruppe die Amtsbezeichnungen und Dienstgrade auf, teils mit verwendungsabhängigen Fußnoten („soweit nicht in Besoldungsgruppe X"). Der Geltungsbereich folgt aus § 1 Abs. 1 BBesG: Beamte und Richter des Bundes sowie Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit. Landesbeamte richten sich nach dem jeweiligen Landesbesoldungsgesetz mit eigenen Tabellen.
Rechenbeispiel
Ein Hauptmann (A11) in Erfahrungsstufe 5 erhält 4.853,76 € Grundgehalt im Monat (Anlage IV BBesG, gültig ab 1. März 2024). Ein Oberfeldwebel (A7) in Stufe 4 kommt auf 3.281,42 € — zuzüglich der Amtszulage, die Anlage I für diesen Dienstgrad vorsieht. Verheiratet kommen 171,28 € Familienzuschlag hinzu, mit einem Kind 317,66 €.
Kurzformel
Die Bundesbesoldungsordnung A reicht von A3 bis A16; welches Amt in welche Gruppe fällt, steht in Anlage I zum Bundesbesoldungsgesetz.
Rechtsgrundlage: § 20 BBesG, Anlage I BBesG · Stand 2026