Kaufnebenkosten
Beim Immobilienkauf kommen zum Kaufpreis erhebliche Nebenkosten hinzu. Dieser Rechner zeigt sie für alle 16 Bundesländer: die Grunderwerbsteuer mit dem belegten Landessatz, dazu Notar, Grundbuch und Makler als anpassbare Richtwerte. Am Ende steht der Darlehensbedarf — ein Klick übernimmt ihn in den Kreditrechner.
Erwerbsnebenkosten
48.280,00 €
entspricht 12,07 % des Kaufpreises — zusätzlich zum Kaufpreis aufzubringen.
| Grunderwerbsteuer | 26.000,00 € | 6,5 % · gesetzlich (Nordrhein-Westfalen) |
|---|---|---|
| Notarkosten | 6.000,00 € | 1,5 % · Richtwert |
| Grundbuchkosten | 2.000,00 € | 0,5 % · Richtwert |
| Maklercourtage | 14.280,00 € | 3,57 % · Richtwert |
| Nebenkosten gesamt | 48.280,00 € | 12,07 % |
| Kaufpreis | 400.000,00 € |
|---|---|
| + Nebenkosten | 48.280,00 € |
| Gesamtkosten | 448.280,00 € |
| − Eigenkapital | 100.000,00 € |
| Darlehensbedarf | 348.280,00 € |
Darlehensbedarf im Kreditrechner durchrechnen →
- Die Grunderwerbsteuer ist der einzige gesetzlich fixe Posten — ihr Satz wird vom Bundesland festgelegt und ist hier belegt. Notar-, Grundbuch- und Maklerkosten sind anpassbare Richtwerte: Notar und Grundbuch richten sich wertabhängig nach dem GNotKG, die Maklercourtage ist frei verhandelbar und regional verschieden.
- Diese Erwerbsnebenkosten sind in der Regel aus Eigenkapital zu finanzieren — Banken beleihen meist nur den Kaufpreis. Der ausgewiesene Darlehensbedarf lässt sich in den Kreditrechner übernehmen.
Begriffe auf dieser Seite
Jeder Begriff hat eine eigene Seite mit einer Erklärung für Laien, dem fachlichen Detail und einem Rechenbeispiel.
- Erwerbsnebenkosten — Die Kosten neben dem Kaufpreis — Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbucheintrag und gegebenenfalls Makler, meist 9 bis 15 Prozent.
- Grunderwerbsteuer — Steuer auf den Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie — jedes Bundesland legt den Satz selbst fest, zwischen 3,5 und 6,5 Prozent.
So wird gerechnet
Nur die Grunderwerbsteuer ist gesetzlich festgelegt
Die Sätze der 16 Bundesländer stehen in Landesgesetzen und sind hier belegt hinterlegt — sie reichen von 3,5 % bis 6,5 %. Alles andere sind Richtwerte, und der Rechner kennzeichnet sie ausdrücklich als solche.
Notar, Grundbuch, Makler: anpassbare Richtwerte
Notar- und Grundbuchkosten folgen dem GNotKG und hängen am Geschäftswert und den konkreten Beurkundungen; eine allgemeine Prozentzahl ist eine Näherung. Die Maklercourtage ist frei verhandelbar und wird seit 2020 bei Wohnimmobilien geteilt.
Nebenkosten sind nicht finanzierbar wie der Kaufpreis
Banken finanzieren sie in der Regel nicht mit — sie müssen aus Eigenkapital kommen. Deshalb weist der Rechner Gesamtkosten und den Eigenkapitalbedarf getrennt aus.
Beispiel: 400.000 € Kaufpreis in Nordrhein-Westfalen
| Grunderwerbsteuer (6,5 %, gesetzlich) | 26.000,00 € |
|---|---|
| Notar + Grundbuch (Richtwerte) | 8.000,00 € |
| Maklercourtage (Richtwert) | 14.280,00 € |
| Nebenkosten gesamt | 48.280,00 € |
12,07 % des Kaufpreises zusätzlich — und größtenteils aus Eigenkapital. In Bayern mit 3,5 % Grunderwerbsteuer wären es rund 36.000 €.
Was dieser Rechner nicht abbildet
Vollständigkeit vorzutäuschen wäre der teuerste Fehler, den ein Finanzrechner machen kann. Diese Punkte fehlen bewusst — weil sie Angaben brauchen, die hier nicht erhoben werden, oder weil sie sich nicht allgemein belegen lassen:
- Notarkosten exakt. Das GNotKG staffelt nach Geschäftswert und Art der Beurkundung; der Prozentwert ist ein Richtwert.
- Modernisierungs- und Renovierungskosten, Umzug, Küche, Gutachter.
- Die Grundsteuer nach dem Kauf — sie ist laufende Belastung, keine Nebenkosten des Erwerbs.
Diese Rechner gehören dazu
- Kreditrechner — die Finanzierung des Kaufpreises samt Anschlussfinanzierung
- Brutto/Netto — welche Rate das Haushaltsnetto trägt