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Erwerbsnebenkosten

Die Kosten neben dem Kaufpreis — Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbucheintrag und gegebenenfalls Makler, meist 9 bis 15 Prozent.

Einfach erklärt

Der Kaufpreis ist nicht das, was ein Haus kostet. Dazu kommen Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch und oft ein Makler — zusammen meist neun bis fünfzehn Prozent des Kaufpreises. Diese Summe muss aus Eigenkapital kommen, denn Banken finanzieren sie in der Regel nicht mit. Wer das übersieht, steht kurz vor dem Notartermin vor einer Lücke von mehreren zehntausend Euro.

Im Detail

Nur ein Posten ist gesetzlich fix: die Grunderwerbsteuer, deren Satz jedes Bundesland selbst festlegt (§ 11 GrEStG in Verbindung mit dem jeweiligen Landesrecht) — 2026 zwischen 3,5 % in Bayern und 6,5 % in vier Ländern. Die Notar- und Grundbuchkosten richten sich nach dem GNotKG und hängen vom Geschäftswert ab; die hier verwendeten Prozentsätze sind Richtwerte und ausdrücklich als Schätzung gekennzeichnet. Die Maklercourtage ist frei verhandelbar; seit dem 23.12.2020 gilt allerdings § 656c BGB, wonach beim Kauf durch einen Verbraucher beide Seiten sie zu gleichen Teilen tragen, wenn der Makler für beide tätig war. Nicht enthalten sind Umzug, Renovierung und eine etwaige Vorfälligkeitsentschädigung des Verkäufers.

Rechenbeispiel

400.000 € Kaufpreis in Nordrhein-Westfalen: 26.000,00 € Grunderwerbsteuer (6,5 %), 6.000,00 € Notar (Richtwert 1,5 %), 2.000,00 € Grundbuch (0,5 %) und 14.280,00 € Maklercourtage (3,57 %) ergeben 48.280,00 € — 12,07 % des Kaufpreises. In Bayern wären es bei sonst gleichen Ansätzen 12.000 € weniger, allein wegen des Steuersatzes von 3,5 %.

Kurzformel

Nur die Grunderwerbsteuer ist gesetzlich fix; Notar und Grundbuch richten sich nach dem GNotKG, der Makler ist frei verhandelbar.

Rechtsgrundlage: GrEStG, GNotKG · Stand 2026

Wird verwendet in

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