Wie hier gerechnet wird
Warum sollte man einer Zahl im Internet glauben? Diese Seite beantwortet das für jeden Rechner hier — mit dem Verfahren, den Quellen und den Grenzen.
Die Lohnsteuer wird nicht nachgebaut
Das Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht jedes Jahr einen Programmablaufplan: eine maschinenlesbare Beschreibung der Lohnsteuerberechnung, an die sich jede Gehaltsabrechnung in Deutschland halten muss. Dieser Rechner übersetzt den Plan für 2026 unmittelbar in Programmcode, statt die Formel nachzuschreiben.
Der Unterschied ist nicht akademisch. Der Tarif des § 32a EStG hat Knickpunkte, der Plan rundet an bestimmten Stellen auf volle Euro, und die Vorsorgepauschale kennt Sonderfälle. Eine nachgeschriebene Formel trifft das regelmäßig um einige Euro daneben — und niemand merkt es, weil das Ergebnis plausibel aussieht.
Gegen den amtlichen Rechner geprüft
Die Ergebnisse werden gegen den Lohn- und Einkommensteuerrechner des Bundesministeriums der Finanzen gehalten — Wert für Wert, über Steuerklassen, Bundesländer, Kinderzahlen und Einkommenshöhen hinweg. Abweichungen gelten als Fehler dieses Rechners, nicht als Ermessensspielraum.
Ein Beispiel dafür, wie genau das gemeint ist: Bei 1.999,99 € Brutto fallen 91,00 € Lohnsteuer an, bei 2.000,00 € sind es 91,08 € und bei 2.000,01 € wieder 91,00 €. Das sieht nach einem Fehler aus, ist aber das amtliche Ergebnis der vorgeschriebenen Rundung. Der Rechner bildet es ab, statt es glattzubügeln.
Jeder Wert trägt seine Fundstelle
Beitragssätze, Freibeträge und Bemessungsgrenzen stehen nicht im Programmcode, sondern in eigenen Datendateien — jeder Wert mit Paragraf, wörtlichem Zitat und dem Datum, an dem er geprüft wurde. Ein Wert ohne Beleg kommt gar nicht erst in den Rechner: Der Bauvorgang bricht ab.
Unter jedem Ergebnis lässt sich der vollständige Rechenweg aufklappen: Bemessungsgrundlage, Satz, Zwischenergebnis, Rundung und Rechtsgrundlage — Zeile für Zeile. Wer eine Zahl nicht glaubt, kann sie gegen das Gesetz prüfen.
Was diese Rechner NICHT können
Jede Rechnerseite nennt unter „Was dieser Rechner nicht abbildet“ ihre eigenen Grenzen. Das ist kein Kleingedrucktes, sondern Teil des Ergebnisses: Wer sie überliest, rechnet mit einer Zahl, die für seinen Fall nicht gilt.
Wo sich ein Wert nicht belegen lässt, wird er nicht geschätzt, sondern als Eingabefeld ausgewiesen oder offen weggelassen. Die Umlagen U1 und U2 etwa stehen in keinem Gesetz, sondern in der Satzung der jeweiligen Krankenkasse — deshalb muss man sie hier eintragen. Ein geschätzter Satz sähe aus wie ein belegter.
Und die wichtigste Grenze: Dies ist eine unverbindliche Berechnung, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Verbindlich sind allein die Bescheide der zuständigen Stellen.
Geprüft wird maschinell, nicht nach Gefühl
Vor jeder Veröffentlichung laufen über 570 automatische Prüfungen: gegen amtliche Vergleichswerte, gegen die Belegpflicht jedes Parameters, gegen Barrierefreiheit nach WCAG 2.2 AA und gegen die Beispielzahlen in den Erklärtexten. Auch die Zahlen im Lexikon werden bei jedem Lauf neu ausgerechnet und mit dem Text verglichen — ein abgelesener Wert veraltet sonst genauso still wie ein geschätzter.
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