Netto zu Brutto
Die Umkehrung der Nettoberechnung — welcher Bruttolohn ergibt ein gewünschtes Netto?
Einfach erklärt
Die normale Frage lautet: „Ich verdiene X brutto — was bleibt übrig?" Diese hier dreht sie um: „Ich brauche X netto — was muss im Vertrag stehen?" Das ist die Frage, die man in einer Gehaltsverhandlung wirklich hat. Eine Formel dafür gibt es nicht, weil der Steuertarif keine gerade Linie ist. Der Rechner probiert deshalb Bruttowerte durch und tastet sich an das Ziel heran — mit derselben geprüften Rechnung, nur andersherum benutzt.
Im Detail
Die Vorwärtsrechnung vom Brutto zum Netto ist nicht geschlossen umkehrbar: Der Tarif des § 32a EStG ist abschnittsweise definiert, der Programmablaufplan rundet auf volle Euro, und die Sozialabgaben haben Beitragsbemessungsgrenzen mit Knickstellen. Statt eine zweite, näherungsweise Rechenvorschrift zu schreiben — die von der ersten abweichen würde —, sucht der Rechner numerisch: Er wertet die geprüfte Vorwärtsrechnung an Bruttowerten aus und halbiert das Intervall, bis das Netto stimmt. Die Zahl der Schritte steht im Ergebnis; sie ist der Konvergenznachweis. Weil auf ganze Euro gerundet wird, ist nicht jedes Wunschnetto exakt erreichbar; in diesem Fall nennt der Rechner den nächsten erreichbaren Wert, statt stillschweigend zu runden. Die Suche beginnt oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze — darunter gilt das Minijob-Recht mit eigenen Regeln.
Rechenbeispiel
Wunschnetto 2.500,00 € im Monat, Steuerklasse 1, Nordrhein-Westfalen, ohne Kirchensteuer: nötig sind 3.804,78 € brutto. Gefunden in 19 Schritten der Intervallhalbierung, und das Ziel wird exakt getroffen. Auf jeden Euro netto kommen hier rund 1,52 € brutto — dieser Faktor steigt mit dem Gehalt, weil der Tarif progressiv ist.
Kurzformel
Es gibt keine Formel dafür. Gesucht wird numerisch auf derselben geprüften Vorwärtsrechnung. Weil auf ganze Euro gerundet wird, ist nicht jedes Netto erreichbar.
Rechtsgrundlage: § 39b EStG, BMF-Programmablaufplan 2026 · Stand 2026