Finanzlexikon
Jeder Begriff zuerst in einem Satz, auf der Erklärseite dann einfach erklärt, im Detail und mit Rechenbeispiel — mit Rechtsgrundlage. Für die Details, die hinter den Zahlen der Rechner stehen.
59 Begriffe
A
- Abgeltungsteuer Pauschale Steuer von 25 % auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne — die Bank behält sie ein, damit ist die Steuer abgegolten.
- Abrechenbare Stunden Nur die Zeit, die tatsächlich in Rechnung geht — nicht die Zeit, die Sie arbeiten.
- Anfänglicher Tilgungssatz Der Anteil der Darlehenssumme, der im ersten Jahr getilgt wird — bestimmt zusammen mit dem Sollzins die Rate.
- Anschlussfinanzierung Die Finanzierung der Restschuld nach Ablauf der Zinsbindung — zu dem Zins, der dann gilt.
B
- Beihilfebemessungssatz Anteil der Krankheitskosten, den der Dienstherr trägt; der Rest wird privat versichert.
- Beitragsbemessungsgrenze Der Lohn, bis zu dem Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden — was darüber liegt, bleibt beitragsfrei.
- Beschäftigungsverhältnis Bestimmt die Sozialversicherungspflicht insgesamt — Beamte, Richter und Soldaten zahlen weder Renten- noch Arbeitslosenversicherung.
- Besoldungsgruppe Ordnet ein Amt oder einen Dienstgrad seiner Wertigkeit nach ein und bestimmt damit das Grundgehalt.
- Bruttoarbeitslohn im Jahr Die Summe des Arbeitslohns eines Kalenderjahres, wie sie in Zeile 3 der Lohnsteuerbescheinigung steht.
- Bruttolistenpreis Die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers zur Erstzulassung, inklusive Sonderausstattung und Umsatzsteuer — auch bei Gebraucht- oder Leasingwagen.
- Bundesland der Betriebsstätte Im Lohnsteuerabzug gilt der Kirchensteuersatz am Sitz des Arbeitgebers, nicht am Wohnsitz.
D
E
- Effektiver Jahreszins Der Zins, der alle Kosten einschließt — die ehrliche Vergleichsgröße zwischen Krediten.
- Einkommensgrenze beim Elterngeld Über 175.000 Euro zu versteuerndem Einkommen im Vorjahr entfällt der Elterngeldanspruch — bei Paaren zählt die Summe beider Einkommen.
- Einkommensteuer-Vorauszahlung Vierteljährliche Zahlungen auf die noch nicht festgesetzte Steuer des laufenden Jahres.
- Elterngeld Ersetzt nach der Geburt einen Teil des wegfallenden Erwerbseinkommens — 65 bis 100 Prozent des Nettos vor der Geburt.
- Entgeltumwandlung Ein Teil des Bruttolohns fließt steuer- und sozialabgabenbegünstigt in eine betriebliche Altersvorsorge statt aufs Konto.
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende Freibetrag von 4.260 € im Jahr für Alleinerziehende, plus 240 € für jedes weitere Kind.
- Entnahmephase Die Zeit, in der aus einem angesparten Kapital regelmäßig Geld entnommen wird — und die Frage, wie lange es reicht.
- Erfahrungsstufe Innerhalb einer Besoldungsgruppe steigt das Grundgehalt mit der Dienstzeit in acht Stufen.
- Erwerbsnebenkosten Die Kosten neben dem Kaufpreis — Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbucheintrag und gegebenenfalls Makler, meist 9 bis 15 Prozent.
F
G
- Gewerbesteuer-Hebesatz Der Prozentsatz, mit dem Ihre Gemeinde den Steuermessbetrag multipliziert.
- Gewinn (Einnahmenüberschussrechnung) Einnahmen minus Betriebsausgaben — die Größe, auf die Steuer und Beiträge berechnet werden.
- Grenz- und Durchschnittsbelastung Die Durchschnittsbelastung sagt, welcher Anteil vom ganzen Lohn abgeht; die Grenzbelastung, wie viel von jedem zusätzlichen Euro.
- Grunderwerbsteuer Steuer auf den Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie — jedes Bundesland legt den Satz selbst fest, zwischen 3,5 und 6,5 Prozent.
- Günstigerprüfung Kindergeld oder Freibeträge für Kinder — das Finanzamt nimmt von Amts wegen das Günstigere, nie beides.
K
- Kassenindividueller Zusatzbeitrag Jede Krankenkasse legt ihn selbst fest; der bekanntgegebene Durchschnittssatz ist nur eine Vorbelegung.
- Kinder insgesamt Wer je ein Kind hatte, zahlt lebenslang keinen Kinderlosenzuschlag zur Pflegeversicherung.
- Kinder unter 25 Je Kind ab dem zweiten bis zum fünften mindert sich der Pflegebeitrag um 0,25 Beitragssatzpunkte.
- Kinderfreibeträge Zahl aus den ELStAM; sie mindert nicht die Lohnsteuer selbst, sondern nur Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
- Kinderlosenzuschlag zur Pflegeversicherung Kinderlose ab 23 Jahren zahlen in der Pflegeversicherung 0,6 Prozentpunkte mehr — allein, ohne Arbeitgeberanteil.
- Kirchensteuersatz Vorbelegt mit dem Satz des gewählten Bundeslandes — acht Prozent in Bayern und Baden-Württemberg, sonst neun.
- Kleinunternehmerregelung Wer beide Umsatzgrenzen einhält, darf ohne Umsatzsteuer abrechnen — verliert aber den Vorsteuerabzug.
M
N
P
R
- Reale Rendite Was vom Endkapital nach Abzug der Inflation an Kaufkraft übrig bleibt.
- Renditeannahme Der unterstellte jährliche Wertzuwachs einer Anlage — eine Annahme für die Rechnung, keine Zusage für die Zukunft.
- Restschuldversicherung Versicherung, die den Kredit bei Tod oder Arbeitslosigkeit tilgt.
S
- Solidaritätszuschlag Zuschlag von 5,5 % auf die Einkommen- oder Lohnsteuer — seit 2021 zahlen ihn nur noch hohe Einkommen.
- Sollzins Der nominale Jahreszins des Darlehens, auf den die Rate berechnet wird.
- Sondertilgung Zusätzliche Zahlung über die Rate hinaus, die die Restschuld direkt senkt.
- Sonstiger Bezug Einmalzahlungen wie 13./14. Gehalt, Bonus oder Prämien — sie werden nicht wie der laufende Lohn, sondern nach der Jahrestarif-Methode besteuert.
- Sparer-Pauschbetrag Kapitalerträge bis 1.000 € im Jahr bleiben steuerfrei, bei zusammen veranlagten Ehegatten bis 2.000 €.
- Sparziel Ein fester Zielbetrag zu einem bestimmten Zeitpunkt — gesucht ist die monatliche Rate, die dorthin führt.
- Splittingverfahren (Ehegattensplitting) Zusammen veranlagte Ehegatten versteuern die Hälfte des gemeinsamen Einkommens — und zahlen das Doppelte der Steuer darauf.
- Steuerklasse Ordnet den Lohnsteuerabzug der familiären Situation zu und bestimmt, welche Freibeträge bereits im Monat berücksichtigt werden.
- Steuerklassenwahl Sie verändert die Jahressteuerschuld nicht, sondern nur den monatlichen Einbehalt.
U
- Übergangsbereich (Midijob) Monatslöhne zwischen 603,01 € und 2.000 € — Beschäftigte zahlen verminderte Sozialbeiträge, erwerben aber volle Rentenansprüche.
- Umlagen U1 und U2 Beiträge, die allein der Arbeitgeber trägt — für Entgeltfortzahlung und Mutterschaft.
- Umsatzsteuersatz 19 % im Regelfall, 7 % für bestimmte Leistungen — welche, entscheidet das Gesetz, nicht der Rechner.
V
- Verzinsungsperiode Wie oft im Jahr Zinsen gutgeschrieben werden — je häufiger, desto stärker der Zinseszins.
- Vorabpauschale Jährliche Vorab-Besteuerung thesaurierender Fonds, damit auch ohne Ausschüttung Steuer anfällt.
- Vorsorgeaufwendungen Beiträge zur Alters-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, als Sonderausgaben abziehbar.
W
Z
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