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Finanzrechner
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Abrechenbare Stunden

Nur die Zeit, die tatsächlich in Rechnung geht — nicht die Zeit, die Sie arbeiten.

Einfach erklärt

Der häufigste Rechenfehler bei Selbständigen: mit 40 Stunden pro Woche kalkulieren. Tatsächlich lässt sich nur ein Teil davon in Rechnung stellen. Angebote schreiben, Buchhaltung, Akquise, Weiterbildung, E-Mails — das alles ist Arbeit, aber niemand bezahlt sie einzeln. Wer die nicht abrechenbare Zeit mitzählt, rechnet sich einen zu niedrigen Stundensatz und arbeitet das ganze Jahr zu billig.

Im Detail

Es gibt keine gesetzliche Definition und keinen amtlichen Erfahrungswert — deshalb ist die Zahl eine Eingabe und keine Vorgabe dieses Rechners. Zwei Größen gehen ein. Erstens die Arbeitswochen im Jahr: 52 minus Urlaub minus erwartete Krankheitstage; wer vier Wochen Urlaub nimmt und zwei Wochen Ausfall einplant, kommt auf 46. Zweitens die fakturierbaren Stunden je Woche: in wissensbasierten Tätigkeiten liegt der Anteil erfahrungsgemäß deutlich unter der Anwesenheitszeit. Belegen lässt sich das nicht allgemein; nur Ihre eigene Zeiterfassung kann es.

Rechenbeispiel

46 Wochen × 25 abrechenbare Stunden = 1.150 Stunden im Jahr. Bei 68.700 € nötigem Umsatz ergibt das rund 59,74 € je Stunde. Mit 40 statt 25 Stunden gerechnet käme man auf 37,34 € — und würde die Rechnung nicht tragen.

Kurzformel

Arbeitswochen im Jahr mal fakturierbare Stunden je Woche.

Wird verwendet in

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