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Finanzrechner
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Für Selbständige

Vom Gewinn bleibt weniger, als viele erwarten — vor allem, weil Kranken- und Pflegeversicherung allein getragen werden und auf einer eigenen Bemessungsgrundlage laufen. Dieser Rechner zeigt vier Dinge: was vom Gewinn übrig bleibt, welchen Stundensatz ein Ziel-Netto verlangt, wie sich Umsatzsteuer und Kleinunternehmerregelung auswirken, und was das Finanzamt vierteljährlich vorab haben will. Jede Angabe mit Fundstelle; was nicht abgebildet ist, steht ausdrücklich dabei.

Was möchten Sie wissen?

Einnahmen minus Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 3 EStG).

Ihre Verhältnisse
Art der Tätigkeit
Krankenversicherung

Ohne ihn gilt der ermäßigte Beitragssatz (§ 243 SGB V) — dann zahlt die Kasse bei längerer Krankheit aber nichts.

Für die meisten Selbständigen freiwillig. 0 heißt: keine Altersvorsorge in dieser Rechnung.

Was bleibt

3.124,08 €

im Monat — 37.489,00 € im Jahr. Von 60.000,00 € Gewinn gehen 37,5 % für Steuern und Beiträge ab.

Einkommensteuer9.491,00 €§ 32a EStG
Solidaritätszuschlag0,00 €SolZG
Kranken- und Pflegeversicherung13.020,00 €aus 60.000,00 € Bemessung
Summe der Abzüge22.511,00 €im Jahr
  • Freiberufliche Tätigkeiten (§ 18 EStG) unterliegen keiner Gewerbesteuer: Gegenstand der Gewerbesteuer ist nach § 2 Abs. 1 GewStG nur der stehende Gewerbebetrieb.
  • Die Vorsorgeaufwendungen gehen mit den tatsächlichen Beiträgen in die Steuer ein. Die Höchstbetragsrechnung nach § 10 Abs. 3 und 4 EStG ist nicht abgebildet — der Abzug kann tatsächlich niedriger sein.
  • Mit Krankengeldanspruch gilt der allgemeine Beitragssatz. Ohne ihn wäre der Satz niedriger (§ 243 SGB V) — dann besteht aber auch kein Anspruch auf Krankengeld.
  • Gerechnet wird allein aus dem Gewinn. § 240 SGB V erfasst die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit — wer zusätzlich Einnahmen etwa aus Vermietung hat, zahlt mehr, als hier ausgewiesen ist.
  • Ohne Rentenversicherungsbeitrag entsteht kein Rentenanspruch. Für die meisten Selbständigen ist die gesetzliche Rentenversicherung freiwillig — die Altersvorsorge fehlt in dieser Rechnung dann vollständig.
  • Umsatzsteuer ist nicht enthalten: sie ist ein durchlaufender Posten und berührt den Gewinn nicht.

Begriffe auf dieser Seite

Jeder Begriff hat eine eigene Seite mit einer Erklärung für Laien, dem fachlichen Detail und einem Rechenbeispiel.

Alle Begriffe im Finanzlexikon

So wird gerechnet

Die Krankenversicherung ist der Posten, der überrascht

Hauptberuflich Selbständige zahlen Kranken- und Pflegeversicherung allein — es gibt keinen Arbeitgeberanteil. Und die Beiträge werden aus einer Mindestbemessungsgrundlage berechnet, selbst wenn der Gewinn darunter liegt: § 240 Abs. 4 Satz 1 SGB V setzt je Kalendertag mindestens den neunzigsten Teil der monatlichen Bezugsgröße an. Für 2026 sind das 15.820 € im Jahr. Wer 10.000 € Gewinn macht, zahlt Beiträge auf 15.820 €.

Freiberuflich oder gewerblich entscheidet über die Gewerbesteuer

Gegenstand der Gewerbesteuer ist nach § 2 Abs. 1 GewStG nur der stehende Gewerbebetrieb. Freiberufliche Tätigkeiten nach § 18 EStG — Ärzte, Anwälte, Ingenieure, Journalisten, Programmierer in bestimmten Konstellationen — fallen nicht darunter. Bei gewerblichen Einkünften greift ein Freibetrag von 24.500 €, und § 35 EStG rechnet das Vierfache des Messbetrags auf die Einkommensteuer an, höchstens die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer.

Die Einkommensteuer wird nicht neu erfunden

Der Gewinn geht in dieselbe Veranlagung, die auch Angestellte nutzen — nur als Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug. Deshalb gilt hier derselbe geprüfte Tarif, und deshalb stimmen die Zahlen mit dem Einkommensteuerrechner dieser Seite zusammen.

Beispiel: 60.000 € Gewinn, freiberuflich, gesetzlich freiwillig versichert

Gewinn im Jahr 60.000,00 €
Kranken- und Pflegeversicherung 12.660,00 €
Netto im Monat 3.124,08 €
Gesamtbelastung 37,5 %

Die Sozialversicherung ist hier größer als die Einkommensteuer — genau das unterschätzen viele beim Wechsel in die Selbständigkeit. Ohne Rentenversicherungsbeitrag entsteht zudem kein Rentenanspruch; die Altersvorsorge fehlt in dieser Rechnung dann vollständig.

Was dieser Rechner nicht abbildet

Vollständigkeit vorzutäuschen wäre der teuerste Fehler, den ein Finanzrechner machen kann. Diese Punkte fehlen bewusst — weil sie Angaben brauchen, die hier nicht erhoben werden, oder weil sie sich nicht allgemein belegen lassen:

  • Die Höchstbetragsrechnung der Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 3 und 4 EStG — die Beiträge gehen mit dem tatsächlichen Betrag in die Steuer ein, der Abzug kann geringer sein.
  • Der Ermäßigungshöchstbetrag des § 35 Abs. 1 Satz 2 EStG. Bei gemischten Einkünften kann die Gewerbesteuer-Anrechnung kleiner ausfallen als hier ausgewiesen.
  • Weitere Einnahmearten in der Beitragsbemessung. § 240 SGB V erfasst die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit — wer daneben Mieteinnahmen hat, zahlt mehr.
  • Verluste. Der Verlustabzug nach § 10d EStG wirkt über mehrere Jahre und braucht die Zahlen dieser Jahre; ein negativer Gewinn wird deshalb gemeldet statt gerechnet.

Diese Rechner gehören dazu

  • Einkommensteuer im Jahr — dieselbe Veranlagung für Angestellte
  • Brutto/Netto — der Vergleich: was ein Angestellter mit demselben Betrag netto hätte
  • Zinsrechner — für die Altersvorsorge, die bei Selbständigen selbst organisiert werden muss