Entgeltumwandlung / bAV
Wandeln Sie Bruttolohn in eine betriebliche Altersvorsorge um, sinkt Ihr Netto nur um einen Teil des Sparbeitrags — Lohnsteuer und Sozialabgaben sinken mit. Dieser Rechner zeigt den echten Eigenaufwand, den gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss und was am Ende in den Vertrag fließt. Er rechnet den Nettoeffekt exakt mit dem gegen den BMF-Rechner geprüften Nettomodul — bis zur sozialversicherungsfreien Grenze von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (338 € im Monat), die zugleich Ihr Rechtsanspruch nach § 1a Abs. 1 BetrAVG ist.
Ihre Entgeltumwandlung
287,50 €
fließen monatlich in Ihre Altersvorsorge — für 135,29 € weniger netto. Aus einem Euro Eigenaufwand werden 2,13 € Sparbeitrag.
| Ihr Umwandlungsbetrag | 250,00 € | aus dem Bruttolohn |
|---|---|---|
| − Steuer- und SV-Ersparnis | −114,71 € | weniger Lohnsteuer und Sozialabgaben |
| = Ihr Eigenaufwand | 135,29 € | so viel weniger Netto im Monat |
| + Arbeitgeberzuschuss (15 %) | +37,50 € | § 1a Abs. 1a BetrAVG |
| = Sparbeitrag im Vertrag | 287,50 € | Umwandlung + Zuschuss |
Steuerfrei bis 676,00 € im Monat (8 % der BBG, § 3 Nr. 63 EStG), sozialversicherungsfrei bis 338,00 € (4 %, § 1 SvEV) — Umwandlung und Arbeitgeberzuschuss zusammen; die Umwandlung allein also bis 293,91 €. Der Arbeitgeber spart hier 52,87 € Sozialabgaben im Monat.
| Ihr Eigenaufwand insgesamt | 48.704,40 € |
|---|---|
| Eingezahlter Sparbeitrag insgesamt | 103.500,00 € |
- Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung werden in der Auszahlungsphase nachgelagert besteuert (§ 22 Nr. 5 EStG); für gesetzlich Krankenversicherte sind sie zudem kranken- und pflegeversicherungspflichtig (§ 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V). Die heutige Steuer- und Beitragsersparnis ist damit teilweise eine Verlagerung in die Rentenphase.
Begriffe auf dieser Seite
Jeder Begriff hat eine eigene Seite mit einer Erklärung für Laien, dem fachlichen Detail und einem Rechenbeispiel.
- Entgeltumwandlung — Ein Teil des Bruttolohns fließt steuer- und sozialabgabenbegünstigt in eine betriebliche Altersvorsorge statt aufs Konto.
- Steuerklasse — Ordnet den Lohnsteuerabzug der familiären Situation zu und bestimmt, welche Freibeträge bereits im Monat berücksichtigt werden. Ausführlicher Artikel →
So wird gerechnet
Aus Brutto wird Vorsorge — der Staat zahlt mit
Der umgewandelte Betrag mindert Ihr steuer- und beitragspflichtiges Brutto. Deshalb kostet ein Umwandlungsbetrag von 250 € nicht 250 € Netto, sondern deutlich weniger. Wie viel weniger, hängt an Steuerklasse und Steuersatz.
Der Arbeitgeberzuschuss ist Pflicht
Nach § 1a Abs. 1a BetrAVG muss der Arbeitgeber 15 % des umgewandelten Betrags zuschießen, soweit er Sozialabgaben spart. Damit steigt der Sparbeitrag über den Umwandlungsbetrag hinaus.
Grenzen: 8 % steuerfrei, 4 % beitragsfrei
§ 3 Nr. 63 EStG stellt bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung steuerfrei, § 1 SvEV nur bis 4 % beitragsfrei — und zwar Umwandlung und Arbeitgeberzuschuss zusammen („insgesamt 4 Prozent“). Bei 15 % Zuschuss bleibt die eigene Umwandlung deshalb nur bis 4 % : 1,15 ganz beitragsfrei. Zwischen 4 % und 8 % ist der Beitrag steuerfrei, aber sozialabgabenpflichtig — dort sinkt der Hebel deutlich.
Beispiel: 4.000 € Brutto, 250 € Umwandlung im Monat, Steuerklasse 1
| Umwandlungsbetrag | 250,00 € |
|---|---|
| − Steuer- und SV-Ersparnis | 114,71 € |
| = Ihr Eigenaufwand | 135,29 € |
| + Arbeitgeberzuschuss (15 %) | 37,50 € |
| = Sparbeitrag im Vertrag | 287,50 € |
Aus 1 € Eigenaufwand werden 2,13 € im Vertrag. Über 30 Jahre: 48.704,40 € Eigenaufwand gegen 103.500,00 € eingezahlten Sparbeitrag.
Was dieser Rechner nicht abbildet
Vollständigkeit vorzutäuschen wäre der teuerste Fehler, den ein Finanzrechner machen kann. Diese Punkte fehlen bewusst — weil sie Angaben brauchen, die hier nicht erhoben werden, oder weil sie sich nicht allgemein belegen lassen:
- Die Verzinsung des Vertrags. Was am Ende herauskommt, hängt an Verzinsung, Kosten und Rentenfaktor des konkreten Produkts — nicht belegbar und deshalb nicht gerechnet.
- Die Besteuerung der Betriebsrente. Sie ist im Alter voll steuerpflichtig und beitragspflichtig in der Krankenversicherung der Rentner.
- Die Minderung der gesetzlichen Rente, weil weniger Beiträge in die Rentenversicherung fließen.
Diese Rechner gehören dazu
- Brutto/Netto — die Grundlage: wie viel Steuer und SV der Umwandlungsbetrag spart
- Zinsrechner — was aus dem Sparbeitrag bei angenommener Rendite würde