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Finanzrechner
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Abgeleitete Rechner

Beide setzen auf derselben Rechnung auf, die auch der Brutto/Netto-Rechner verwendet und die gegen den amtlichen BMF-Rechner geprüft ist. Den Weg vom Wunschnetto zum Brutto finden Sie direkt im Brutto/Netto-Rechner.

Rechner

Gesamtkosten für den Arbeitgeber

4.930,00 €

Ein Euro Bruttolohn kostet 1,23 Euro.

Bruttolohn4.000,00 €
Arbeitgeberanteil Sozialversicherung846,00 €§ 249 SGB V, § 168 SGB VI u. a.
Umlage U1 (Entgeltfortzahlung)64,00 €1,6 % · § 7 AAG, Satz nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 AAG
Umlage U2 (Mutterschaft)14,00 €0,35 % · § 7 AAG, Satz nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 AAG
Insolvenzgeldumlage6,00 €0,15 % · § 358 SGB III, Satz nach § 360 SGB III
Gesamtkosten4.930,00 €
  • Die Sätze der Umlagen U1 und U2 legt die Satzung Ihrer Krankenkasse fest (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 AAG) — sie stehen in keinem Gesetz und müssen deshalb eingegeben werden.
  • Der Erstattungssatz der U1 beträgt gesetzlich 80 % (§ 1 Abs. 1 AAG); die Kassensatzung darf ihn auf bis zu 40 % senken (§ 9 Abs. 2 Nr. 1 AAG). Er wirkt sich nicht auf die Kosten aus, sondern darauf, wie viel Sie im Krankheitsfall zurückerhalten.

Begriffe auf dieser Seite

Jeder Begriff hat eine eigene Seite mit einer Erklärung für Laien, dem fachlichen Detail und einem Rechenbeispiel.

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So wird gerechnet

Die Umlagen stehen in keinem Gesetz

Die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung folgen festen Sätzen. Die Umlagen U1 und U2 nicht: Ihre Höhe legt die Satzung Ihrer Krankenkasse fest (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 AAG). Deshalb sind sie hier Eingabefelder und keine hinterlegten Werte — ein geschätzter Satz sähe aus wie ein belegter. Am U1-Verfahren nehmen zudem nur Arbeitgeber mit höchstens 30 Arbeitnehmern teil.

Arbeitgeberkosten sind mehr als das Bruttogehalt

Zum Brutto kommen die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, die Umlagen U1 und U2 sowie die Insolvenzgeldumlage. Der Rechner weist die Gesamtkosten einer Stelle aus — die Zahl, die für eine Gehaltsverhandlung auf der anderen Seite des Tisches zählt.

Die Steuerklassenwahl entscheidet über Liquidität, nicht über die Jahressteuer

III/V, IV/IV und IV mit Faktor führen zu unterschiedlichem monatlichen Netto, aber am Jahresende zur selben Steuer. Wer III/V wählt, hat monatlich mehr und muss häufiger nachzahlen; das Faktorverfahren nach § 39f EStG verteilt die Last verursachungsgerecht.

Beispiel: 4.000 € brutto im Monat, Steuerklasse 1

Bruttolohn im Monat 4.000,00 €
Arbeitgeberanteil Sozialversicherung 830,00 €
Gesamtkosten für den Arbeitgeber 4.930,00 €

Eine Stelle kostet rund 23 % mehr als das vereinbarte Brutto. Das ist die Zahl, die in einer Gehaltsverhandlung auf der anderen Seite des Tisches steht.

Was dieser Rechner nicht abbildet

Vollständigkeit vorzutäuschen wäre der teuerste Fehler, den ein Finanzrechner machen kann. Diese Punkte fehlen bewusst — weil sie Angaben brauchen, die hier nicht erhoben werden, oder weil sie sich nicht allgemein belegen lassen:

  • Dieselben Grenzen wie beim Brutto/Netto-Rechner: Freibeträge nach § 39a EStG, Kirchensteuer-Kappung, individueller PKV-Beitrag.
  • Der Faktor beim Faktorverfahren wird vom Finanzamt gebildet und elektronisch bereitgestellt; hier wird er aus den eingegebenen Löhnen berechnet, was bei weiteren Einkünften abweichen kann.

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