Umlagen U1 und U2
Beiträge, die allein der Arbeitgeber trägt — für Entgeltfortzahlung und Mutterschaft.
Einfach erklärt
U1 und U2 sind zwei Umlagen, die allein der Arbeitgeber zahlt. Aus U1 werden ihm Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall erstattet, aus U2 die Kosten rund um Mutterschaft. Ihre Höhe steht in keinem Gesetz — jede Krankenkasse legt sie in ihrer Satzung selbst fest. Deshalb sind sie hier Eingabefelder und keine hinterlegten Werte: Ein geschätzter Satz sähe aus wie ein belegter.
Im Detail
Das Aufwendungsausgleichsgesetz regelt zwei getrennte Verfahren. Am U1-Verfahren nehmen nur Arbeitgeber mit in der Regel höchstens 30 Arbeitnehmern teil (§ 1 Abs. 1 AAG); erstattet werden 40 bis 80 % der Entgeltfortzahlung, je nach gewähltem Satz. Das U2-Verfahren für Mutterschaftsaufwendungen gilt dagegen für alle Arbeitgeber, unabhängig von der Betriebsgröße (§ 1 Abs. 2 AAG). Die Umlagesätze bestimmt die Satzung der jeweiligen Krankenkasse (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 AAG) und kann sie unterjährig ändern. Beide Umlagen trägt der Arbeitgeber allein (§ 7 AAG); sie erscheinen deshalb nicht auf der Gehaltsabrechnung des Arbeitnehmers, wohl aber in den Arbeitgeberkosten. Daneben steht die Insolvenzgeldumlage mit einem bundeseinheitlichen Satz von 0,15 % (§ 360 SGB III).
Rechenbeispiel
4.000 € Bruttolohn im Monat mit den Vorbelegungen des Rechners: U1 zu 1,60 % ergibt 64,00 €, U2 zu 0,35 % ergibt 14,00 €, und die Insolvenzgeldumlage zu 0,15 % ergibt 6,00 €. Zusammen mit den Arbeitgeberanteilen zur Sozialversicherung kostet die Stelle 4.930,00 € — ein Euro Bruttolohn kostet den Arbeitgeber 1,23 Euro.
Kurzformel
Ihre Sätze stehen in keinem Gesetz; die Satzung der jeweiligen Krankenkasse legt sie fest. Deshalb sind sie hier Eingabefelder.
Rechtsgrundlage: § 7 AAG, Satzhöhe nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 AAG · Stand 2026