Brutto/Netto 2026
Für Arbeitnehmer mit laufendem Monatslohn. Die Lohnsteuer wird nicht nachgebaut, sondern aus dem amtlichen Programmablaufplan des Bundesfinanzministeriums erzeugt; die Ergebnisse sind gegen den offiziellen BMF-Rechner geprüft.
Begriffe auf dieser Seite
Jeder Begriff hat eine eigene Seite mit einer Erklärung für Laien, dem fachlichen Detail und einem Rechenbeispiel.
- Beihilfebemessungssatz — Anteil der Krankheitskosten, den der Dienstherr trägt; der Rest wird privat versichert.
- Beitragsbemessungsgrenze — Der Lohn, bis zu dem Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden — was darüber liegt, bleibt beitragsfrei.
- Beschäftigungsverhältnis — Bestimmt die Sozialversicherungspflicht insgesamt — Beamte, Richter und Soldaten zahlen weder Renten- noch Arbeitslosenversicherung.
- Bundesland der Betriebsstätte — Im Lohnsteuerabzug gilt der Kirchensteuersatz am Sitz des Arbeitgebers, nicht am Wohnsitz.
- Grenz- und Durchschnittsbelastung — Die Durchschnittsbelastung sagt, welcher Anteil vom ganzen Lohn abgeht; die Grenzbelastung, wie viel von jedem zusätzlichen Euro.
- Kassenindividueller Zusatzbeitrag — Jede Krankenkasse legt ihn selbst fest; der bekanntgegebene Durchschnittssatz ist nur eine Vorbelegung. Ausführlicher Artikel →
- Kinder insgesamt — Wer je ein Kind hatte, zahlt lebenslang keinen Kinderlosenzuschlag zur Pflegeversicherung.
- Kinder unter 25 — Je Kind ab dem zweiten bis zum fünften mindert sich der Pflegebeitrag um 0,25 Beitragssatzpunkte.
- Kinderfreibeträge — Zahl aus den ELStAM; sie mindert nicht die Lohnsteuer selbst, sondern nur Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
- Kinderlosenzuschlag zur Pflegeversicherung — Kinderlose ab 23 Jahren zahlen in der Pflegeversicherung 0,6 Prozentpunkte mehr — allein, ohne Arbeitgeberanteil.
- Kirchensteuersatz — Vorbelegt mit dem Satz des gewählten Bundeslandes — acht Prozent in Bayern und Baden-Württemberg, sonst neun. Ausführlicher Artikel →
- Minijob — Beschäftigung bis 603 € im Monat — für Beschäftigte meist steuer- und fast abgabenfrei, der Arbeitgeber zahlt Pauschalen.
- Solidaritätszuschlag — Zuschlag von 5,5 % auf die Einkommen- oder Lohnsteuer — seit 2021 zahlen ihn nur noch hohe Einkommen.
- Sonstiger Bezug — Einmalzahlungen wie 13./14. Gehalt, Bonus oder Prämien — sie werden nicht wie der laufende Lohn, sondern nach der Jahrestarif-Methode besteuert.
- Steuerklasse — Ordnet den Lohnsteuerabzug der familiären Situation zu und bestimmt, welche Freibeträge bereits im Monat berücksichtigt werden. Ausführlicher Artikel →
- Übergangsbereich (Midijob) — Monatslöhne zwischen 603,01 € und 2.000 € — Beschäftigte zahlen verminderte Sozialbeiträge, erwerben aber volle Rentenansprüche.
So wird gerechnet
Die Lohnsteuer kommt aus dem amtlichen Programm, nicht aus einer Formel
Das Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht jedes Jahr einen Programmablaufplan — eine maschinenlesbare Beschreibung der Lohnsteuerberechnung, an die sich jede Lohnabrechnung in Deutschland halten muss. Dieser Rechner übersetzt den Plan des Jahres 2026 direkt in Code, statt die Formel nachzubauen. Der Unterschied ist nicht theoretisch: Der Tarif nach § 32a EStG hat Knickpunkte, Rundungsregeln auf ganze Euro und Sonderfälle für die Vorsorgepauschale, die eine nachgebaute Formel regelmäßig um einige Euro verfehlt.
Sozialabgaben laufen getrennt und haben eigene Grenzen
Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung werden nicht vom zu versteuernden Einkommen berechnet, sondern vom Bruttolohn — und jeweils nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Für Kranken- und Pflegeversicherung liegt sie 2026 niedriger als für Rente und Arbeitslosenversicherung. Deshalb steigt die Abgabenlast nicht gleichmäßig: Oberhalb der Grenzen wächst das Netto plötzlich schneller.
Jeder Abzug nennt seine Rechtsgrundlage
In der Herleitung unter dem Ergebnis steht zu jeder Zeile die Fundstelle — vom Arbeitnehmer-Pauschbetrag (§ 9a EStG) über den Kinderlosenzuschlag zur Pflegeversicherung (§ 55 Abs. 3 SGB XI) bis zur Freigrenze des Solidaritätszuschlags. Wer eine Zahl nicht glaubt, kann sie am Gesetzestext prüfen.
Beispiel: 4.000 € brutto, Steuerklasse 1, Nordrhein-Westfalen
| Bruttolohn im Monat | 4.000,00 € |
|---|---|
| Netto im Monat | 2.605,50 € |
| Steuern und Sozialabgaben | 1.394,50 € |
Rund 35 % gehen ab — und dieser Anteil wächst mit dem Gehalt, weil der Steuertarif progressiv ist. Wer wissen will, was von einer Gehaltserhöhung übrig bleibt, sollte deshalb nicht den Durchschnitt nehmen, sondern zwei Beträge vergleichen.
Was dieser Rechner nicht abbildet
Vollständigkeit vorzutäuschen wäre der teuerste Fehler, den ein Finanzrechner machen kann. Diese Punkte fehlen bewusst — weil sie Angaben brauchen, die hier nicht erhoben werden, oder weil sie sich nicht allgemein belegen lassen:
- Freibeträge nach § 39a EStG (etwa für hohe Werbungskosten oder Behinderung), die auf der Lohnsteuerkarte eingetragen sind. Sie senken die Lohnsteuer, hängen aber am Einzelfall.
- Kirchensteuer-Kappung. Mehrere Länder begrenzen die Kirchensteuer auf einen Anteil des Einkommens. Die Kappungssätze sind hinterlegt, werden aber nicht gerechnet — sie sind ohne weitere Angaben nicht belegbar anzuwenden.
- Der individuelle PKV-Beitrag. Bei privater Krankenversicherung wird er eingegeben, nicht geschätzt: er hängt von Eintrittsalter, Tarif und Gesundheitsprüfung ab.
Diese Rechner gehören dazu
- Netto zu Brutto — umgekehrt gerechnet: welches Brutto ergibt mein Wunschnetto?
- Einkommensteuer im Jahr — was die Veranlagung am Jahresende ergibt — Erstattung oder Nachzahlung
- Krankenkassen-Zusatzbeiträge — der Zusatzbeitrag geht direkt in diese Rechnung ein
- Entgeltumwandlung — wie viel Netto ein Sparbeitrag zur Betriebsrente kostet
Fertige Antworten für gängige Gehälter
Für die häufigsten Bruttobeträge gibt es eine eigene Seite mit dem fertigen Ergebnis — inklusive Vergleich aller Steuerklassen.