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Finanzrechner
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Brutto/Netto 2026

Für Arbeitnehmer mit laufendem Monatslohn. Die Lohnsteuer wird nicht nachgebaut, sondern aus dem amtlichen Programmablaufplan des Bundesfinanzministeriums erzeugt; die Ergebnisse sind gegen den offiziellen BMF-Rechner geprüft.

Eingabe
Zeitraum

13. und 14. Gehalt, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Boni oder Prämien — zusammen als Jahresbetrag. Sie werden als sonstige Bezüge versteuert und sind deshalb höher belastet als der laufende Lohn.

Krankenversicherung

Maßgeblich nur für den Kinderlosenzuschlag zur Pflegeversicherung — er greift ab dem vollendeten 23. Lebensjahr (§ 55 Abs. 3 SGB XI). Zwischen 23 und 67 ändert sich dadurch nichts mehr.

Netto im Monat

2.605,50 €

von 4.000,00 € brutto · Arbeitgeberkosten 4.846,00 €

Im Jahr: 31.266,00 € netto von 48.000,00 € brutto.

Abzüge vom Bruttolohn
Lohnsteuer−524,50 €
Solidaritätszuschlag0,00 €
Rentenversicherung−372,00 €
Arbeitslosenversicherung−52,00 €
Krankenversicherung−350,00 €
Pflegeversicherung−96,00 €
Summe der Abzüge−1.394,50 €

Vom Brutto zum Netto

Von 4.000,00 € brutto bleiben 2.605,50 € netto. Größter Einzelabzug ist Lohnsteuer mit 524,50 €.

0 €1 Tsd. €2 Tsd. €3 Tsd. €4 Tsd. €

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Daten als Tabelle
Vom Brutto zum Netto — alle Werte
PositionBetragAnteil am Brutto
Brutto4.000,00 €100,0 %
Lohnsteuer−524,50 €13,1 %
Rentenversicherung−372,00 €9,3 %
Arbeitslosenversicherung−52,00 €1,3 %
Krankenversicherung−350,00 €8,8 %
Pflegeversicherung−96,00 €2,4 %
Netto2.605,50 €65,1 %

Berechnungsgrundlage: PAP 2026 vom 12.11.2025, SV-Rechengrößen 2026

Durchschnitts- und Grenzbelastung

Durchschnitts- und Grenzbelastung über den Jahresbruttolohn.

Für diese Angaben liegt keine Kurve vor.

Didaktische Darstellung aus ungerundeten Werten.

Herleitung — Rechenweg jeder Zahl

Zwischenergebnisse werden nicht gerundet. Gerundet wird erst das Ergebnis je Posten, auf volle Cent — so schreibt es § 1 Abs. 2 der Beitragsverfahrensverordnung vor. Deshalb kann sich das Netto bei einem Cent mehr Brutto um einen Cent in die andere Richtung bewegen; das ist kein Fehler, sondern das amtliche Ergebnis.

  • Lohnsteuer
    Aus dem amtlichen Programmablaufplan des BMF erzeugt, nicht nachgebaut.
    Rechtsgrundlage: § 39b EStG, BMF-Programmablaufplan 2026
  • Solidaritätszuschlag
    5,5 % der Lohnsteuer, mit Freigrenze und Milderungszone.
    Rechtsgrundlage: SolZG 1995
  • Rentenversicherung
    Hälftig getragen, gedeckelt auf die Beitragsbemessungsgrenze.
    4.000,00 € × 9,30 % = 372,0000 € → gerundet 372,00 €
    Rechtsgrundlage: § 158 SGB VI
  • Arbeitslosenversicherung
    Hälftig getragen, gedeckelt auf die Beitragsbemessungsgrenze.
    4.000,00 € × 1,30 % = 52,0000 € → gerundet 52,00 €
    Rechtsgrundlage: § 341 SGB III
  • Krankenversicherung
    Allgemeiner Satz plus kassenindividueller Zusatzbeitrag, hälftig.
    4.000,00 € × 8,75 % = 350,0000 € → gerundet 350,00 €
    Rechtsgrundlage: §§ 241, 242 SGB V
  • Pflegeversicherung
    Kinderabschläge und Kinderlosenzuschlag wirken nur auf den Arbeitnehmeranteil.
    4.000,00 € × 2,40 % = 96,0000 € → gerundet 96,00 €
    Rechtsgrundlage: §§ 55, 58 SGB XI

Begriffe auf dieser Seite

Jeder Begriff hat eine eigene Seite mit einer Erklärung für Laien, dem fachlichen Detail und einem Rechenbeispiel.

Alle Begriffe im Finanzlexikon

So wird gerechnet

Die Lohnsteuer kommt aus dem amtlichen Programm, nicht aus einer Formel

Das Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht jedes Jahr einen Programmablaufplan — eine maschinenlesbare Beschreibung der Lohnsteuerberechnung, an die sich jede Lohnabrechnung in Deutschland halten muss. Dieser Rechner übersetzt den Plan des Jahres 2026 direkt in Code, statt die Formel nachzubauen. Der Unterschied ist nicht theoretisch: Der Tarif nach § 32a EStG hat Knickpunkte, Rundungsregeln auf ganze Euro und Sonderfälle für die Vorsorgepauschale, die eine nachgebaute Formel regelmäßig um einige Euro verfehlt.

Sozialabgaben laufen getrennt und haben eigene Grenzen

Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung werden nicht vom zu versteuernden Einkommen berechnet, sondern vom Bruttolohn — und jeweils nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Für Kranken- und Pflegeversicherung liegt sie 2026 niedriger als für Rente und Arbeitslosenversicherung. Deshalb steigt die Abgabenlast nicht gleichmäßig: Oberhalb der Grenzen wächst das Netto plötzlich schneller.

Jeder Abzug nennt seine Rechtsgrundlage

In der Herleitung unter dem Ergebnis steht zu jeder Zeile die Fundstelle — vom Arbeitnehmer-Pauschbetrag (§ 9a EStG) über den Kinderlosenzuschlag zur Pflegeversicherung (§ 55 Abs. 3 SGB XI) bis zur Freigrenze des Solidaritätszuschlags. Wer eine Zahl nicht glaubt, kann sie am Gesetzestext prüfen.

Beispiel: 4.000 € brutto, Steuerklasse 1, Nordrhein-Westfalen

Bruttolohn im Monat 4.000,00 €
Netto im Monat 2.605,50 €
Steuern und Sozialabgaben 1.394,50 €

Rund 35 % gehen ab — und dieser Anteil wächst mit dem Gehalt, weil der Steuertarif progressiv ist. Wer wissen will, was von einer Gehaltserhöhung übrig bleibt, sollte deshalb nicht den Durchschnitt nehmen, sondern zwei Beträge vergleichen.

Was dieser Rechner nicht abbildet

Vollständigkeit vorzutäuschen wäre der teuerste Fehler, den ein Finanzrechner machen kann. Diese Punkte fehlen bewusst — weil sie Angaben brauchen, die hier nicht erhoben werden, oder weil sie sich nicht allgemein belegen lassen:

  • Freibeträge nach § 39a EStG (etwa für hohe Werbungskosten oder Behinderung), die auf der Lohnsteuerkarte eingetragen sind. Sie senken die Lohnsteuer, hängen aber am Einzelfall.
  • Kirchensteuer-Kappung. Mehrere Länder begrenzen die Kirchensteuer auf einen Anteil des Einkommens. Die Kappungssätze sind hinterlegt, werden aber nicht gerechnet — sie sind ohne weitere Angaben nicht belegbar anzuwenden.
  • Der individuelle PKV-Beitrag. Bei privater Krankenversicherung wird er eingegeben, nicht geschätzt: er hängt von Eintrittsalter, Tarif und Gesundheitsprüfung ab.

Diese Rechner gehören dazu

Fertige Antworten für gängige Gehälter

Für die häufigsten Bruttobeträge gibt es eine eigene Seite mit dem fertigen Ergebnis — inklusive Vergleich aller Steuerklassen.