Kinder insgesamt
Wer je ein Kind hatte, zahlt lebenslang keinen Kinderlosenzuschlag zur Pflegeversicherung.
Einfach erklärt
Wer nie ein Kind hatte, zahlt ab 23 einen Aufschlag auf die Pflegeversicherung — 0,6 Prozentpunkte mehr vom Bruttolohn. Sobald Sie ein Kind haben, fällt dieser Aufschlag weg, und zwar für immer: Auch wenn das Kind längst erwachsen ist, kommt er nicht zurück. Deshalb fragt der Rechner nach der Zahl aller Kinder, die Sie je hatten, und nicht nach den Kindern, die gerade bei Ihnen wohnen.
Im Detail
Der Beitragszuschlag für Kinderlose beträgt 0,6 Beitragssatzpunkte und wird allein vom Arbeitnehmer getragen (§ 55 Abs. 3 Satz 1 SGB XI). Er greift ab dem Ablauf des Monats, in dem das 23. Lebensjahr vollendet wird, und entfällt dauerhaft mit der Elterneigenschaft — sie erlischt nicht mit dem Erwachsenwerden des Kindes. Der Nachweis erfolgt gegenüber dem Arbeitgeber; ohne ihn wird der Zuschlag erhoben. Zu unterscheiden ist er vom Abschlag für mehrere Kinder unter 25 Jahren, der eine eigene, davon unabhängige Regelung ist. Der Zuschlag wird auf den Bruttolohn bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Pflegeversicherung erhoben, 2026 also auf höchstens 5.812,50 € im Monat.
Rechenbeispiel
4.000 € brutto, Steuerklasse 1: Ohne Kind beträgt der Pflegebeitrag des Arbeitnehmers 96,00 € und das Netto 2.605,50 €. Mit einem Kind sinkt der Beitrag auf 72,00 €, das Netto steigt auf 2.622,17 € — ein Unterschied von 16,67 € im Monat. Die 24,00 € geringerer Beitrag schlagen nicht voll durch, weil ein kleinerer Beitrag zugleich die Vorsorgepauschale und damit die Lohnsteuer verändert.
Kurzformel
Der Zuschlag von 0,6 Beitragssatzpunkten trifft nur Kinderlose ab 23 Jahren.
Rechtsgrundlage: § 55 Abs. 3 SGB XI · Stand 2026