Steuerklassen erklärt
Die Steuerklasse entscheidet, wie viel Lohnsteuer Ihr Arbeitgeber jeden Monat einbehält. Sie entscheidet nicht, wie viel Steuer Sie am Ende schulden. Diese eine Unterscheidung räumt die meisten Missverständnisse aus — und sie ist der Grund, warum „die günstigste Steuerklasse“ eine Frage ohne Antwort ist.
Der eine Satz, auf den es ankommt
Ihre Jahressteuer hängt allein von Ihrem Jahreseinkommen ab. Die Steuerklasse verschiebt nur, wann Sie sie zahlen: mehr im Monat und weniger im Steuerbescheid — oder umgekehrt. Wer die Klasse wechselt, um Steuern zu sparen, spart keine Steuern. Wer sie wechselt, um monatlich mehr Liquidität zu haben, tut genau das — und bekommt später eine entsprechend geringere Erstattung oder eine Nachzahlung.
Eine Ausnahme mit echter Wirkung gibt es: Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld richten sich nach dem Netto vor dem Bezug. Wer vorher in eine Klasse mit höherem Netto wechselt, bekommt später mehr Leistung. Das ist keine Steuerersparnis, aber es ist Geld.
Die Klassen im Einzelnen
- I Ledige, dauernd getrennt Lebende, Verwitwete ab dem zweiten Jahr nach dem Todesfall
- Grundtarif mit Grundfreibetrag, Arbeitnehmer-Pauschbetrag und Sonderausgaben-Pauschbetrag.
- II Alleinerziehende mit mindestens einem Kind im Haushalt, für das Kindergeld bezogen wird
- Wie I, zusätzlich der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG). Muss beantragt werden — sie kommt nicht von selbst.
- III Verheiratete, wenn der Partner Klasse V hat oder nicht arbeitet; Verwitwete im Todesjahr und im Folgejahr
- Der Splittingvorteil wird bereits monatlich berücksichtigt. Höchstes Netto im Monat — und das größte Risiko einer Nachzahlung.
- IV Verheiratete, wenn beide etwa gleich viel verdienen (die Vorgabe nach der Heirat)
- Beide werden behandelt wie Ledige. Der Einbehalt trifft die Jahressteuer am besten, wenn die Einkommen ähnlich sind.
- IV mit Faktor Verheiratete, die den Abzug verursachungsgerecht verteilen wollen (§ 39f EStG)
- Das Finanzamt bildet einen Faktor aus dem Verhältnis der Splittingsteuer zur Summe der Einzelsteuern. Jeder zahlt monatlich seinen Anteil — Nachzahlungen werden dadurch selten.
- V Der Partner des Ehegatten mit Klasse III
- Kein Grundfreibetrag, weil er in III schon berücksichtigt ist. Deshalb ist der Abzug hier am höchsten — was regelmäßig als Ungerechtigkeit empfunden wird, obwohl es nur die Kehrseite von III ist.
- VI Das zweite und jedes weitere Arbeitsverhältnis
- Keine Freibeträge. Der Abzug ist der höchste aller Klassen, weil die Freibeträge schon im ersten Arbeitsverhältnis verbraucht sind.
Für Paare: III/V, IV/IV oder IV mit Faktor?
Alle drei Kombinationen führen zur gleichen Jahressteuer. Sie unterscheiden sich nur im monatlichen Einbehalt:
- IV/IV — die Vorgabe nach der Heirat. Passt gut, wenn die Einkommen ähnlich sind. Wenig Überraschung im Bescheid.
- III/V — mehr Netto beim Höherverdienenden, deutlich weniger beim anderen. Sinnvoll bei stark unterschiedlichen Einkommen, wenn die Liquidität im Monat zählt. Achtung: Bei dieser Kombination besteht Pflicht zur Steuererklärung (§ 46 Abs. 2 Nr. 3a EStG), und Nachzahlungen sind der Normalfall, nicht die Ausnahme.
- IV mit Faktor — das Finanzamt verteilt den Abzug nach dem Verhältnis der Splittingsteuer zur Summe der Einzelsteuern (§ 39f EStG). Jeder zahlt seinen Anteil, und der Bescheid fällt meist nahe null aus. Der Preis: Sie müssen es beantragen.
Im Rechner alle drei Kombinationen nebeneinander vergleichen →
Wechseln: wie und wie oft
Der Wechsel läuft über das Finanzamt — seit einigen Jahren ohne Begründung und mehrfach im Jahr möglich. Er gilt ab dem Monat nach dem Antrag. Bei Heirat werden beide automatisch in IV eingestuft; jede andere Kombination muss beantragt werden.
Was dieser Rechner nicht kann: Ihnen sagen, welche Klasse für Sie „richtig“ ist. Das hängt davon ab, ob Sie Liquidität im Monat oder eine ruhige Steuererklärung vorziehen, und ob in den nächsten Monaten eine Lohnersatzleistung ansteht. Was er kann: Ihnen die Zahlen für jede Variante zeigen.
Weiter
- Brutto/Netto-Rechner— Ihre Klasse einsetzen und das Netto sehen
- Steuerklassenwahl für Ehepaare— die drei Kombinationen im Vergleich
- Einkommensteuer im Jahr— was am Ende tatsächlich festgesetzt wird
- Steuerklasse im Lexikon— Kurzdefinition mit Rechtsgrundlage
Begriffe auf dieser Seite
Jeder Begriff hat eine eigene Seite mit einer Erklärung für Laien, dem fachlichen Detail und einem Rechenbeispiel.
- Kinderfreibeträge — Zahl aus den ELStAM; sie mindert nicht die Lohnsteuer selbst, sondern nur Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
- Netto zu Brutto — Die Umkehrung der Nettoberechnung — welcher Bruttolohn ergibt ein gewünschtes Netto?
- Sonstiger Bezug — Einmalzahlungen wie 13./14. Gehalt, Bonus oder Prämien — sie werden nicht wie der laufende Lohn, sondern nach der Jahrestarif-Methode besteuert.
- Steuerklasse — Ordnet den Lohnsteuerabzug der familiären Situation zu und bestimmt, welche Freibeträge bereits im Monat berücksichtigt werden.
- Steuerklassenwahl — Sie verändert die Jahressteuerschuld nicht, sondern nur den monatlichen Einbehalt.