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Steuerklassen erklärt

Die Steuerklasse entscheidet, wie viel Lohnsteuer Ihr Arbeitgeber jeden Monat einbehält. Sie entscheidet nicht, wie viel Steuer Sie am Ende schulden. Diese eine Unterscheidung räumt die meisten Missverständnisse aus — und sie ist der Grund, warum „die günstigste Steuerklasse“ eine Frage ohne Antwort ist.

Der eine Satz, auf den es ankommt

Ihre Jahressteuer hängt allein von Ihrem Jahreseinkommen ab. Die Steuerklasse verschiebt nur, wann Sie sie zahlen: mehr im Monat und weniger im Steuerbescheid — oder umgekehrt. Wer die Klasse wechselt, um Steuern zu sparen, spart keine Steuern. Wer sie wechselt, um monatlich mehr Liquidität zu haben, tut genau das — und bekommt später eine entsprechend geringere Erstattung oder eine Nachzahlung.

Eine Ausnahme mit echter Wirkung gibt es: Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld richten sich nach dem Netto vor dem Bezug. Wer vorher in eine Klasse mit höherem Netto wechselt, bekommt später mehr Leistung. Das ist keine Steuerersparnis, aber es ist Geld.

Die Klassen im Einzelnen

I Ledige, dauernd getrennt Lebende, Verwitwete ab dem zweiten Jahr nach dem Todesfall
Grundtarif mit Grundfreibetrag, Arbeitnehmer-Pauschbetrag und Sonderausgaben-Pauschbetrag.
II Alleinerziehende mit mindestens einem Kind im Haushalt, für das Kindergeld bezogen wird
Wie I, zusätzlich der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG). Muss beantragt werden — sie kommt nicht von selbst.
III Verheiratete, wenn der Partner Klasse V hat oder nicht arbeitet; Verwitwete im Todesjahr und im Folgejahr
Der Splittingvorteil wird bereits monatlich berücksichtigt. Höchstes Netto im Monat — und das größte Risiko einer Nachzahlung.
IV Verheiratete, wenn beide etwa gleich viel verdienen (die Vorgabe nach der Heirat)
Beide werden behandelt wie Ledige. Der Einbehalt trifft die Jahressteuer am besten, wenn die Einkommen ähnlich sind.
IV mit Faktor Verheiratete, die den Abzug verursachungsgerecht verteilen wollen (§ 39f EStG)
Das Finanzamt bildet einen Faktor aus dem Verhältnis der Splittingsteuer zur Summe der Einzelsteuern. Jeder zahlt monatlich seinen Anteil — Nachzahlungen werden dadurch selten.
V Der Partner des Ehegatten mit Klasse III
Kein Grundfreibetrag, weil er in III schon berücksichtigt ist. Deshalb ist der Abzug hier am höchsten — was regelmäßig als Ungerechtigkeit empfunden wird, obwohl es nur die Kehrseite von III ist.
VI Das zweite und jedes weitere Arbeitsverhältnis
Keine Freibeträge. Der Abzug ist der höchste aller Klassen, weil die Freibeträge schon im ersten Arbeitsverhältnis verbraucht sind.

Für Paare: III/V, IV/IV oder IV mit Faktor?

Alle drei Kombinationen führen zur gleichen Jahressteuer. Sie unterscheiden sich nur im monatlichen Einbehalt:

Im Rechner alle drei Kombinationen nebeneinander vergleichen →

Wechseln: wie und wie oft

Der Wechsel läuft über das Finanzamt — seit einigen Jahren ohne Begründung und mehrfach im Jahr möglich. Er gilt ab dem Monat nach dem Antrag. Bei Heirat werden beide automatisch in IV eingestuft; jede andere Kombination muss beantragt werden.

Was dieser Rechner nicht kann: Ihnen sagen, welche Klasse für Sie „richtig“ ist. Das hängt davon ab, ob Sie Liquidität im Monat oder eine ruhige Steuererklärung vorziehen, und ob in den nächsten Monaten eine Lohnersatzleistung ansteht. Was er kann: Ihnen die Zahlen für jede Variante zeigen.

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