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Steuerklassenwahl

Sie verändert die Jahressteuerschuld nicht, sondern nur den monatlichen Einbehalt.

Zu diesem Begriff gibt es einen ausführlichen Artikel: Steuerklassen erklärt

Einfach erklärt

Verheiratete können wählen, wie ihr Lohnsteuerabzug auf beide verteilt wird. Wichtig zu wissen: Am Ende des Jahres schulden sie in jeder Variante denselben Betrag. Die Wahl verschiebt nur, wann das Geld fließt. III/V bringt dem besser Verdienenden mehr Netto im Monat — und endet oft in einer Nachzahlung. Das Faktorverfahren trifft die tatsächliche Schuld am genauesten, verlangt aber einen Antrag beim Finanzamt.

Im Detail

Die Steuerklassenkombination bestimmt ausschließlich die Höhe des monatlichen Lohnsteuerabzugs, nicht die Jahressteuerschuld: Diese ergibt sich bei Zusammenveranlagung aus dem Splittingverfahren des § 32a Abs. 5 EStG und ist von der Klassenwahl unabhängig. III/V unterstellt, dass der Partner in Klasse V praktisch keine Freibeträge nutzt; das führt zu hohem Netto beim einen und einem sehr hohen Abzug beim anderen. Das Faktorverfahren nach § 39f EStG multipliziert die Lohnsteuer aus IV/IV mit dem Faktor Y/X — dem Verhältnis der voraussichtlichen Jahressteuer zur Summe der Lohnsteuer bei IV/IV — und verteilt den Abzug damit im Verhältnis der Einkommen. Beziehen beide Arbeitslohn und wählen sie III/V oder das Faktorverfahren, sind sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet (§ 46 Abs. 2 Nr. 3a EStG). Das Faktorverfahren setzt ebenfalls voraus, dass beide Arbeitslohn beziehen (§ 39f Abs. 1 Satz 1 EStG). Der Faktor dieses Rechners ist nicht amtlich gegengeprüft — verbindlich ist allein der vom Finanzamt eingetragene.

Rechenbeispiel

Zwei Ehegatten mit 5.000 € und 1.500 € brutto im Monat, beide 35 Jahre, kinderlos, gesetzlich versichert: Die Jahressteuerschuld beträgt in jeder Variante 8.518,00 €. III/V bringt 4.577,67 € Netto im Monat, endet aber mit 1.862,08 € Nachzahlung. IV/IV behält zu viel ein — 981,92 € Erstattung. IV/IV mit Faktor arbeitet mit dem Faktor 0,880 und kommt auf eine Abweichung von nur 159,04 € — es trifft die Schuld am besten. Verdient nur einer (5.000 € und 0 €), bildet die Steuerklasse III die Jahresschuld fast genau ab; ein Faktorverfahren gibt es dann nicht.

Kurzformel

III/V bringt dem Höherverdienenden mehr Netto, endet aber meist in einer Nachzahlung. Das Faktorverfahren verteilt den Abzug nach dem Verhältnis Y zu X.

Rechtsgrundlage: § 38b EStG, Faktorverfahren § 39f EStG · Stand 2026

Wird verwendet in

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