Steuerklasse
Ordnet den Lohnsteuerabzug der familiären Situation zu und bestimmt, welche Freibeträge bereits im Monat berücksichtigt werden.
Zu diesem Begriff gibt es einen ausführlichen Artikel: Steuerklassen erklärt
Einfach erklärt
Die Steuerklasse steuert nur, wie viel Lohnsteuer Ihr Arbeitgeber jeden Monat einbehält — nicht, wie viel Steuer Sie am Ende wirklich schulden. Die Jahressteuer hängt allein von Ihrem Jahreseinkommen ab. Eine „günstige" Steuerklasse bringt also mehr Netto im Monat, aber dafür weniger Erstattung oder eine Nachzahlung. Für Paare heißt das: Die Wahl verschiebt Geld zwischen den Monaten und dem Steuerbescheid, sie spart keine Steuer.
Im Detail
§ 38b EStG ordnet Arbeitnehmer in sechs Steuerklassen ein und bestimmt damit, welche Frei- und Pauschbeträge bereits im Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden. Klasse III enthält den doppelten Grundfreibetrag (Ehegattensplitting-Effekt vorweggenommen), Klasse V entsprechend keinen. Paare können statt III/V das Faktorverfahren nach § 39f EStG wählen: Der Faktor Y : X verteilt die voraussichtliche Jahressteuerschuld anteilig auf beide, sodass der monatliche Einbehalt die tatsächliche Schuld deutlich besser trifft. Bei III/V und beim Faktorverfahren besteht Pflicht zur Einkommensteuererklärung (§ 46 Abs. 2 Nr. 3a EStG).
Rechenbeispiel
Ein Paar mit 5.000 € und 1.500 € Monatsbrutto schuldet im Jahr immer dieselbe Steuer. In III/V bleiben monatlich 4.577,67 € netto — dafür stehen am Jahresende 1.862,08 € Nachzahlung an. Mit dem Faktorverfahren (Faktor 0,880) sind es nur 159,04 € Abweichung. Gleiche Jahressteuer, völlig andere Monatsverteilung.
Rechtsgrundlage: § 38b EStG · Stand 2026