Zum Inhalt springen
Finanzrechner
EN

Kinderlosenzuschlag zur Pflegeversicherung

Kinderlose ab 23 Jahren zahlen in der Pflegeversicherung 0,6 Prozentpunkte mehr — allein, ohne Arbeitgeberanteil.

Einfach erklärt

In der Pflegeversicherung zahlen Menschen ohne Kinder etwas mehr: 0,6 Prozentpunkte zusätzlich, sobald sie 23 Jahre alt sind. Diesen Zuschlag tragen Sie allein — der Arbeitgeber beteiligt sich nicht. Wer ein Kind hat oder je hatte, zahlt ihn nie wieder, auch wenn das Kind längst erwachsen ist. Ab dem zweiten Kind wird der Beitrag zusätzlich günstiger, solange die Kinder jünger als 25 sind.

Im Detail

Der Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung beträgt 3,6 %, je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen (in Sachsen trägt der Arbeitnehmer 2,3 %, der Arbeitgeber 1,3 %). Für Mitglieder ohne Elterneigenschaft erhöht sich der Beitrag nach Ablauf des Monats, in dem sie das 23. Lebensjahr vollenden, um 0,6 Beitragssatzpunkte (§ 55 Abs. 3 Satz 1 SGB XI); den Zuschlag trägt das Mitglied allein. Eltern mit mehreren Kindern erhalten vom zweiten bis zum fünften Kind einen Abschlag von je 0,25 Beitragssatzpunkten, solange das jeweilige Kind das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Im Übergangsbereich wird der Zuschlag aus der beitragspflichtigen Einnahme des Gesamtbeitrags berechnet.

Rechenbeispiel

4.000 € Monatsbrutto: Kinderlos beträgt der Pflegebeitrag 96,00 € (2,4 %). Mit einem Kind sind es 72,00 € (1,8 %) — 24,00 € im Monat weniger. Mit drei Kindern unter 25 Jahren sinkt er auf 52,00 € (1,3 %).

Kurzformel

Arbeitnehmeranteil 1,8 % plus 0,6 % Zuschlag = 2,4 %. Ab dem zweiten Kind unter 25 sinkt der Anteil um je 0,25 Punkte.

Rechtsgrundlage: § 55 Abs. 3 SGB XI · Stand 2026

Wird verwendet in

← Alle Begriffe im Finanzlexikon