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Finanzrechner
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Kirchensteuersatz

Vorbelegt mit dem Satz des gewählten Bundeslandes — acht Prozent in Bayern und Baden-Württemberg, sonst neun.

Zu diesem Begriff gibt es einen ausführlichen Artikel: Kirchensteuer erklärt

Einfach erklärt

Die Kirchensteuer ist ein Aufschlag auf Ihre Lohn- oder Einkommensteuer — nicht auf Ihr Gehalt. In Bayern und Baden-Württemberg sind es 8 Prozent, in allen anderen Bundesländern 9 Prozent. Weil sie auf die Steuer aufsetzt und nicht auf den Lohn, fällt sie in Euro deutlich kleiner aus, als die Prozentzahl vermuten lässt. Maßgeblich ist übrigens das Bundesland, in dem Ihr Arbeitgeber sitzt, nicht das, in dem Sie wohnen.

Im Detail

Die Kirchensteuer ist eine Zuschlagsteuer auf die Einkommen- beziehungsweise Lohnsteuer. Ihre Höhe regeln die Kirchensteuergesetze der Länder; der Satz beträgt 8 % in Bayern und Baden-Württemberg und 9 % in den übrigen vierzehn Ländern. Bemessungsgrundlage ist nicht die Lohnsteuer selbst, sondern die nach § 51a Abs. 2 EStG um die Kinderfreibeträge geminderte Lohnsteuer — deshalb senkt jeder Kinderfreibetrag auch die Kirchensteuer. Der Rechner belegt den Satz aus dem gewählten Bundesland vor, lässt ihn aber überschreiben: Es gibt Gebiete mit abweichenden Sätzen, etwa Bad Wimpfen mit 9 % in einem 8-%-Land. Die Kappung der Kirchensteuer bei hohen Einkommen, die mehrere Länder kennen, wird bewusst nicht gerechnet — sie ist ohne weitere Angaben nicht belegbar.

Rechenbeispiel

4.000 € brutto, Steuerklasse 1, kirchensteuerpflichtig: Die Lohnsteuer beträgt 524,50 €. Daraus werden in Nordrhein-Westfalen 47,20 € Kirchensteuer (9 %) und in Bayern 41,96 € (8 %). Der Unterschied zwischen einem 9-%- und einem 8-%-Land beträgt hier also 5,24 € im Monat — rund 63 € im Jahr.

Kurzformel

Überschreibbar für Sonderfälle, etwa Bad Wimpfen mit neun statt acht Prozent.

Rechtsgrundlage: Landeskirchensteuergesetze · Stand 2026

Wird verwendet in

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