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Finanzrechner
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Beihilfebemessungssatz

Anteil der Krankheitskosten, den der Dienstherr trägt; der Rest wird privat versichert.

Einfach erklärt

Beamtinnen und Beamte bekommen einen Teil ihrer Krankheitskosten direkt vom Dienstherrn erstattet — üblicherweise die Hälfte, bei mehreren Kindern mehr. Für den Rest schließen sie eine private Versicherung ab, die nur diesen Rest abdeckt und deshalb günstiger ist als eine Vollversicherung. Wichtig für diesen Rechner: Der Prozentsatz ändert nichts an der Rechnung. Was zählt, ist der Beitrag, den Sie tatsächlich überweisen — und den tragen Sie selbst ein.

Im Detail

Der Beihilfebemessungssatz bestimmt den Anteil der beihilfefähigen Aufwendungen, den der Dienstherr trägt (§ 80 BBG für den Bund, dazu die Beihilfeverordnungen der Länder). Üblich sind 50 % für die beamtete Person, 70 % ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern und 80 % für Kinder selbst; die Sätze unterscheiden sich zwischen Bund und Ländern. Die private Krankenversicherung deckt den verbleibenden Anteil ab („Restkostenversicherung"). In dieser Anwendung ist der Satz rein informativ und geht in keine Berechnung ein — und zwar aus einem inhaltlichen Grund: Der eingegebene Beitrag ist bereits der nach Beihilfe selbst gezahlte. Ihn mit dem Satz zu multiplizieren würde die Beihilfe ein zweites Mal abziehen.

Rechenbeispiel

Ein Rechenbeispiel mit Zahlen wäre hier eine Erfindung: Der Beitrag zur Restkostenversicherung hängt vom Eintrittsalter, vom Tarif und von der Gesundheitsprüfung ab und lässt sich nicht allgemein angeben. Was sich zeigen lässt, ist die Wirkung im Rechner: Bei 4.000 € brutto und einem eingetragenen Beitrag von 400 € beträgt das Netto 2.947,67 € — unabhängig davon, ob als Bemessungssatz 50 oder 70 Prozent eingetragen ist. Der Satz steht im Ergebnis, damit die Angabe nachvollziehbar bleibt, nicht weil er rechnet.

Kurzformel

Rein informativ — er geht in keine Berechnung ein, weil der eingegebene Beitrag bereits der selbst gezahlte ist.

Rechtsgrundlage: § 80 BBG, Beihilfeverordnungen der Länder · Stand 2026

Wird verwendet in

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