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Finanzrechner
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Umsatzsteuersatz

19 % im Regelfall, 7 % für bestimmte Leistungen — welche, entscheidet das Gesetz, nicht der Rechner.

Einfach erklärt

Auf fast alles kommen 19 % Umsatzsteuer. Für einige Dinge gilt ein ermäßigter Satz von 7 % — etwa Bücher, Lebensmittel oder Eintrittskarten fürs Theater. Ob Ihre Leistung ermäßigt ist, kann ein Rechner nicht entscheiden: Das Gesetz führt dafür eine lange Liste, und die Einordnung hängt am Einzelfall. Wenn Sie unsicher sind, ist das eine Frage für Ihr Finanzamt oder Ihre Steuerberatung.

Im Detail

§ 12 Abs. 1 UStG: „Die Steuer beträgt für jeden steuerpflichtigen Umsatz 19 Prozent der Bemessungsgrundlage." § 12 Abs. 2 UStG ermäßigt sie auf sieben Prozent für die dort genannten Umsätze — verwiesen wird auf Anlage 2 und fünfzehn Nummern. Beim Herausrechnen aus einem Bruttobetrag ist die Reihenfolge wichtig: Netto = Brutto ÷ 1,19, und die Steuer ergibt sich als Differenz. Wer stattdessen zweimal multipliziert, landet je nach Rundung einen Cent neben dem Bruttobetrag — und das fällt auf der Rechnung auf.

Rechenbeispiel

1.000 € netto + 19 % = 1.190 € brutto. Umgekehrt: 1.190 € ÷ 1,19 = 1.000 € netto, Steuer 1.190 − 1.000 = 190 €. Bei 119,01 € brutto: netto 100,01 €, Steuer 19,00 € — die Summe stimmt exakt.

Kurzformel

Aus dem Nettobetrag mal Satz; aus dem Bruttobetrag geteilt durch (1 + Satz), wobei die Steuer als Differenz entsteht.

Rechtsgrundlage: § 12 UStG · Stand 2026

Wird verwendet in

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