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Zinsbindung

Zeitraum, für den der Sollzins fest vereinbart ist; danach steht die Restschuld zur Anschlussfinanzierung an.

Einfach erklärt

Die Zinsbindung ist der Zeitraum, in dem sich Ihr Zins nicht ändern darf — meist zehn oder fünfzehn Jahre. Danach ist der Kredit fast nie abbezahlt: Es bleibt eine Restschuld, für die Sie einen neuen Vertrag brauchen, zu dem Zins, der dann gilt. Wie hoch diese Restschuld ausfällt, entscheidet sich heute, über den Tilgungssatz.

Im Detail

Die Sollzinsbindung legt den Zinssatz für eine feste Zeit fest; sie ist keine Laufzeitvereinbarung. Läuft sie ab, endet nur die Zinsfestschreibung, nicht das Darlehen — die Restschuld wird über eine Prolongation oder eine Umschuldung fortgeführt. Nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB kann der Darlehensnehmer zehn Jahre nach vollständigem Empfang mit sechsmonatiger Frist kündigen, unabhängig von einer längeren Bindung; das begrenzt das Risiko einer sehr langen Bindung nach unten. Die Höhe der Restschuld am Bindungsende hängt fast ausschließlich vom Tilgungssatz ab, denn zu Beginn ist der Tilgungsanteil der Rate klein. Eine lange Bindung kostet in der Regel einen Zinsaufschlag — sie ist eine Versicherung gegen steigende Zinsen und wie jede Versicherung nicht umsonst.

Rechenbeispiel

250.000 € zu 3,75 % mit 2 % Anfangstilgung: Nach zehn Jahren Zinsbindung sind noch 189.447,36 € offen — in zehn Jahren wurden also nur rund 60.550 € getilgt, obwohl 143.750 € an Raten geflossen sind. Der Rest waren Zinsen. Mit 3 % Anfangstilgung läge die Restschuld bei 159.171,85 €, also rund 30.000 € niedriger.

Kurzformel

Am Ende der Bindung wird die Restschuld ausgewiesen — sie hängt vom Tilgungsanteil ab, der anfangs klein ist.

Rechtsgrundlage: § 489 BGB · Stand 2026

Wird verwendet in

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