Erfahrungsstufe
Innerhalb einer Besoldungsgruppe steigt das Grundgehalt mit der Dienstzeit in acht Stufen.
Einfach erklärt
Bei Beamten und Soldaten hängt das Grundgehalt nicht nur von der Besoldungsgruppe ab, sondern auch von der Dienstzeit. Innerhalb einer Gruppe gibt es acht Stufen, und man rückt in festen Abständen auf — zuerst nach zwei, dann alle drei, am Ende alle vier Jahre. Zwischen der ersten und der letzten Stufe derselben Gruppe liegen leicht mehrere hundert Euro im Monat.
Im Detail
§ 27 BBesG regelt den Aufstieg in den Erfahrungsstufen der Bundesbesoldung: Er erfolgt nach Zeiten dienstlicher Erfahrung, beginnend mit Stufe 1 bei der ersten Ernennung, und zwar nach zwei Jahren in Stufe 1, nach jeweils drei Jahren in den Stufen 2 bis 4 und nach jeweils vier Jahren in den Stufen 5 bis 7 (§ 27 Abs. 3 Satz 1 BBesG). Für Mannschaften und den einfachen Dienst sind es in den Stufen 5 bis 7 jeweils drei Jahre (Satz 2). Bei dauerhaft herausragenden Leistungen ist ein Vorziehen möglich, bei erheblich unterdurchschnittlichen ein Verbleiben. Die konkreten Beträge stehen in Anlage IV BBesG; die Länder haben nach der Föderalismusreform eigene Besoldungsgesetze mit abweichenden Tabellen. Dieser Rechner führt ausschließlich die Bundesbesoldung — Landesbeamte finden hier keine passende Tabelle, und eine angenäherte wäre schlechter als keine.
Rechenbeispiel
Besoldungsgruppe A 9 im Bundesdienst: Stufe 1 sind 3.354,26 € Grundgehalt im Monat, Stufe 8 sind 4.283,30 €. Zwischen Berufsanfang und Endstufe derselben Gruppe liegen also 929,04 € — ein Zuwachs von 27,7 %, ganz ohne Beförderung.
Kurzformel
Der Aufstieg erfolgt nach festen Zeiten; Stufe 1 ist der Einstieg, Stufe 8 das Höchstmaß der Gruppe.
Rechtsgrundlage: § 27 BBesG, Anlage IV BBesG · Stand 2026