Zum Inhalt springen
Finanzrechner
EN

Restschuldversicherung

Versicherung, die den Kredit bei Tod oder Arbeitslosigkeit tilgt.

Einfach erklärt

Diese Versicherung übernimmt die Raten oder tilgt den Kredit, wenn Sie sterben, arbeitsunfähig werden oder Ihre Stelle verlieren. Sie wird oft gleich mit dem Kredit angeboten. Achte auf eine Sache: War sie Bedingung dafür, dass Sie den Kredit überhaupt bekommen, muss die Bank ihre Prämie in den Effektivzins einrechnen. Nur so lassen sich zwei Angebote überhaupt vergleichen.

Im Detail

Eine Restschuldversicherung deckt je nach Tarif Tod, Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit ab. Ob ihre Prämie in den effektiven Jahreszins eingeht, entscheidet § 16 Abs. 3 und Abs. 4 Nr. 2 PAngV: Sie zählt zu den Gesamtkosten, wenn der Abschluss zwingende Voraussetzung für die Gewährung des Kredits oder für die Gewährung zu den beworbenen Bedingungen war. Ist sie freiwillig, bleibt sie außen vor — und genau darin liegt die Vergleichsfalle: Zwei Angebote mit identischem Effektivzins können sich um mehrere tausend Euro unterscheiden, wenn eines eine freiwillige Police enthält. Der Rechner berücksichtigt die Prämie deshalb nur, wenn sie als vergabebedingt eingetragen ist.

Rechenbeispiel

250.000 € zu 3,75 % mit 2 % Anfangstilgung: Ohne Restschuldversicherung beträgt der effektive Jahreszins 3,82 %. Wird eine als Vergabevoraussetzung verlangte Prämie von 6.000 € einbezogen, steigt er auf 4,03 % — die monatliche Rate bleibt bei 1.197,92 €, aber das Darlehen ist um 0,21 Prozentpunkte teurer, als der Zinssatz im Vertrag vermuten lässt.

Kurzformel

Ihre Prämie zählt nur dann zum effektiven Jahreszins, wenn sie Voraussetzung für die Kreditvergabe war.

Rechtsgrundlage: § 16 Abs. 3 und Abs. 4 Nr. 2 PAngV · Stand 2026

Wird verwendet in

← Alle Begriffe im Finanzlexikon