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Sollzins

Der nominale Jahreszins des Darlehens, auf den die Rate berechnet wird.

Einfach erklärt

Der Sollzins ist der Preis des geliehenen Geldes: der Prozentsatz, den die Bank pro Jahr auf die noch offene Schuld berechnet. Er ist nicht dasselbe wie der Effektivzins — dieser enthält zusätzlich die Nebenkosten und ist deshalb höher. Für die Rate zählt der Sollzins; für den Vergleich zweier Angebote der Effektivzins.

Im Detail

Der gebundene Sollzinssatz ist der nominale Jahreszins des Darlehens (§ 489 BGB spricht vom Sollzinssatz im Zusammenhang mit dem Kündigungsrecht). Für die Ratenrechnung wird er auf die Zahlungsperioden verteilt: Bei monatlicher Zahlung beträgt der Periodenzins ein Zwölftel des Jahreszinses. In jeder Periode fallen Zinsen auf die Restschuld an; was von der gleich bleibenden Rate übrig bleibt, tilgt. Weil die Restschuld sinkt, sinkt der Zinsanteil, und der Tilgungsanteil wächst — daher der beschleunigte Verlauf gegen Ende. Der effektive Jahreszins nach § 16 PAngV liegt darüber, weil er die unterjährige Zahlungsweise und die Nebenkosten einbezieht.

Rechenbeispiel

250.000 € Darlehen, 2 % Anfangstilgung, monatliche Zahlung: Bei 3,75 % Sollzins beträgt die Rate 1.197,92 € und der effektive Jahreszins 3,82 %. Bei 4,75 % steigt die Rate auf 1.406,25 €, der Effektivzins auf 4,85 % — und die Laufzeit sinkt von 339 auf 308 Raten, weil der höhere Zins bei gleicher Anfangstilgung eine höhere Rate erzwingt.

Kurzformel

Pro Periode wird der Sollzins durch die Zahl der Zahlungen im Jahr geteilt.

Rechtsgrundlage: § 489 BGB (Sollzinssatz) · Stand 2026

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