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Sondertilgung

Zusätzliche Zahlung über die Rate hinaus, die die Restschuld direkt senkt.

Einfach erklärt

Eine Sondertilgung ist eine zusätzliche Zahlung neben der normalen Rate. Sie geht vollständig in die Schuld, nicht in die Zinsen — deshalb wirkt sie doppelt: Die Restschuld sinkt sofort, und auf den weggefallenen Teil zahlen Sie für den Rest der Laufzeit keine Zinsen mehr. Sie können wählen, ob die Rate gleich bleibt (dann sind Sie früher fertig) oder die Laufzeit gleich bleibt (dann sinkt die Rate).

Im Detail

Sondertilgungen sind nur zulässig, soweit der Darlehensvertrag sie einräumt; üblich sind 5 % oder 10 % der Darlehenssumme pro Jahr ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Rechnerisch wird die Zahlung am Ende der jeweiligen Periode auf die Restschuld angerechnet, bevor die Zinsen der Folgeperiode berechnet werden. Bei laufzeitverkürzender Wirkung bleibt die Annuität konstant und die Zahl der Perioden sinkt; bei ratenmindernder Wirkung wird die Annuität für die verbleibende Restlaufzeit neu berechnet. Der Effektivzins nach § 16 PAngV ändert sich dadurch nicht — er beschreibt die vertraglichen Konditionen, nicht das individuelle Tilgungsverhalten.

Rechenbeispiel

300.000 € Darlehen, 3,5 % Sollzins, 2 % Anfangstilgung: Die Rate beträgt 1.375,00 €, das Darlehen läuft 348 Monate und kostet 177.593,08 € Zinsen. Eine einmalige Sondertilgung von 10.000 € am Ende des fünften Jahres spart 12.576,37 € Zinsen — weil die 10.000 € ab diesem Zeitpunkt nicht mehr verzinst werden. Laufzeitverkürzend eingesetzt endet der Kredit nach 331 Monaten, also 17 Monate früher; ratenmindernd sinkt stattdessen die Monatsrate.

Kurzformel

Laufzeitverkürzend bleibt die Rate und der Kredit ist früher weg; ratenmindernd sinkt die Rate. Die Jahresgrenze bezieht sich auf die ursprüngliche Summe.

Rechtsgrundlage: vertraglich, § 500 BGB · Stand 2026

Wird verwendet in

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