Anschlussfinanzierung
Die Finanzierung der Restschuld nach Ablauf der Zinsbindung — zu dem Zins, der dann gilt.
Einfach erklärt
Die meisten Immobilienkredite haben einen Zins, der nur für eine bestimmte Zeit festgeschrieben ist — oft zehn Jahre. Danach ist der Kredit in der Regel noch nicht abbezahlt: Es bleibt eine Restschuld, für die Sie einen neuen Vertrag brauchen. Wie teuer der wird, weiß heute niemand. Deshalb lohnt es sich, einmal durchzurechnen, was passiert, wenn der Zins deutlich höher liegt als heute. Wer das aushält, hat solide gerechnet.
Im Detail
Nach Ablauf der Sollzinsbindung endet die Zinsfestschreibung, nicht der Kredit. Die Restschuld wird über eine Prolongation beim bisherigen Institut oder eine Umschuldung zu einem anderen fortgeführt; der Zins richtet sich nach dem dann gültigen Marktniveau. Wer die Restschuld klein halten will, erhöht den anfänglichen Tilgungssatz oder nutzt Sondertilgungen. Ein Volltilgerdarlehen vermeidet das Zinsänderungsrisiko ganz, weil der Kredit am Ende der Bindung vollständig zurückgezahlt ist — dafür ist die Rate höher. Ein Forward-Darlehen sichert den Anschlusszins vorab, gegen einen Aufschlag.
Rechenbeispiel
250.000 € zu 3,75 % mit 2 % Anfangstilgung: Nach zehn Jahren Zinsbindung sind noch 189.447,36 € offen. Läuft es zu 5,5 % über die restlichen 219 Monate weiter, steigt die Rate von 1.197,92 € auf 1.374,43 € — rund 177 € mehr im Monat. Bliebe der Zins bei 3,75 %, bliebe auch die Rate, wie sie ist. Ein Volltilger über zehn Jahre hätte dagegen eine Rate von über 2.500 € gebraucht, dafür wäre nichts offen geblieben.
Kurzformel
Restschuld am Bindungsende als neues Darlehen über die verbleibende Laufzeit, mit dem künftigen Zins.